Altersvorsorge · Rente

Altersvorsorge & Rente Bremerhaven
– Fragen & Antworten

Rentenlücke, Riester-Förderung, Rente mit 63 oder Erwerbsminderungsrente – die gesetzliche Rente wird für die meisten künftig nur eine Basisversorgung sein. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Ihre private und betriebliche Altersvorsorge.

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800 €
Beispiel-Rentenlücke/Monat
(bei 3.000 € Nettogehalt)

175 €
Riester-Grundzulage
pro Jahr

67
reguläres Renteneintrittsalter
ab Jahrgang 1964

19,6 %
der Rentenbezieher gelten
als einkommensarm

Warum die gesetzliche Rente meist nicht reicht
Deutschland hat ein Drei-Säulen-Rentensystem: gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, private Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente allein wird künftig meist nur eine Basisversorgung darstellen – wer seinen Lebensstandard halten will, kommt an privater und/oder betrieblicher Vorsorge kaum vorbei.

Häufige Fragen zur Altersvorsorge

Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen der späteren Nettorente und dem letzten Nettoeinkommen. Als Faustregel gilt ein Finanzbedarf im Ruhestand von rund 80 % des letzten Nettoeinkommens.

Rechenbeispiel: Letztes Nettogehalt 3.000 € → Finanzbedarf im Alter 2.400 €/Monat (= 80 %) → Nettorente 1.600 € → Rentenlücke = 800 €/Monat.

Grund für die Lücke ist u. a. der demografische Wandel: 1962 kamen auf einen Rentner sechs Erwerbstätige, 1992 nur noch 2,7 – das Verhältnis verschlechtert sich weiter.

Nein. Sie sinkt tendenziell weiter und wird meist nur eine Basisversorgung darstellen – private und betriebliche Vorsorge werden zunehmend wichtiger. Die Rente muss zudem aktiv beantragt werden, sie wird nicht automatisch ausgezahlt.

So früh wie möglich – je länger die Ansparzeit, desto stärker wirkt der Zinseszins-Effekt und desto geringer kann die monatliche Sparrate ausfallen.

Beispielrechnung (Sparbeispiel Rentenversicherung, 100 €/Monat, 6 % Wertentwicklung): 47 Jahre Ansparzeit → rund 233.782 €, nach nur 17 Jahren dagegen nur rund 31.202 € (unverbindliche Modellrechnung, keine Renditegarantie).

Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr. Die Kinderzulage liegt bei 185 € für vor 2008 geborene Kinder bzw. 300 € für ab 2008 geborene Kinder – jeweils pro Kind und Jahr. Für Berufseinsteiger unter 25 Jahren gibt es zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 €.

Für die volle Zulage müssen mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden (max. 2.100 €/Jahr als Sonderausgaben absetzbar).

Bei Vertragsabschluss vor 2012: ab 60 Jahren. Bei Abschluss ab 2012: ab 62 Jahren. Zu Rentenbeginn können bis zu 30 % des Vertragsguthabens als Einmalbetrag entnommen werden. Liegt die monatliche Auszahlung bei 30 € oder weniger (Kleinbetragsrente), kann das gesamte Guthaben einmalig ausgezahlt werden. Die volle Riester-Rente ist in der Auszahlungsphase steuerpflichtig.

Abhängig vom Geburtsjahrgang – ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich 67 Jahre. Ausnahmen gibt es für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre → 65 Jahre), Schwerbehinderte mit GdB ≥ 50 (→ 65 Jahre) und langjährig unter Tage tätige Bergleute (25 Jahre → 62 Jahre). Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhält einen Zuschlag von 0,5 % pro zusätzlichem Monat.

Nur bei mindestens 45 Versicherungsjahren – und je nach Geburtsjahrgang liegt die abschlagsfreie Grenze inzwischen bei 64,5 bis 65 Jahren statt bei 63. Mit nur 35 Versicherungsjahren ist ein Rentenbeginn ab 63 möglich, allerdings mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 % pro vorgezogenem Monat. Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Anspruch hat, wer mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war (davon mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) und wegen einer gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann.

Teilweise Erwerbsminderung: noch 3–6 Stunden/Tag arbeitsfähig. Volle Erwerbsminderung: unter 3 Stunden/Tag. EM-Renten-Bescheide sind in der Regel auf 3 Jahre befristet. Da die gesetzliche EM-Rente den Lebensstandard oft nicht sichert, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Eine fondsgebundene Rentenversicherung investiert die Beiträge in Investmentfonds – das bietet höhere Renditechancen bei mehr Risiko und Flexibilität (z. B. wählbarer Kapitalerhalt zwischen 0–100 %). Eine klassische Rentenversicherung bietet dagegen Sicherheit mit garantierter, aber niedrigerer Verzinsung. Die Auszahlung erfolgt wahlweise als lebenslange Rente oder als Einmalkapital, auch eine Kombination ist möglich.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Uwe Kerner, HanseMerkur Generalvertretung Bremerhaven

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