Was ist ALG1 und wer hat Anspruch?

Das Arbeitslosengeld 1 (ALG1) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es sichert Ihr Einkommen nach Jobverlust – vorausgesetzt, Sie haben zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Voraussetzungen für ALG1

Voraussetzungen für ALG1:

1. Arbeitslos gemeldet bei der Agentur für Arbeit
→ Persönlich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit
→ Oder online, spätestens 3 Monate vorher bei absehbarer Kündigung

2. Anwartschaftszeit erfüllt:
→ Mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt
→ Innerhalb der letzten 30 Monate vor Arbeitslosigkeit

3. Verfügbar für Vermittlung:
→ Bereit, zumutbare Arbeit anzunehmen
→ Mind. 15 Stunden/Woche arbeitsfähig

4. Eigenbemühungen zeigen:
→ Aktive Jobsuche nachweisen

Eigene Kündigung:
→ Führt zur Sperrzeit (12 Wochen kein ALG1)
→ Außer: wichtiger Grund (Umzug, Mobbing, Gesundheit)

Wie hoch ist ALG1 2026?

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1 (ALG1)?

Berechnung:
→ 60 % des pauschalierten Nettoentgelts
→ Mit Kindern (§ 32 EStG): 67 %

Grundlage: Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit
Deckel: max. auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Beispiel: 3.000 € Bruttogehalt
→ Pauschaliertes Netto ca. 1.950 €
→ ALG1 = 60 % = ca. 1.170 €/Monat
→ Mit Kind: 67 % = ca. 1.307 €/Monat

Maximum 2026:
→ ALG1 ohne Kind: ca. 2.486 €/Monat
→ ALG1 mit Kind: ca. 2.777 €/Monat

Steuerfrei — aber Progressionsvorbehalt!
→ ALG1 erhöht indirekt den Steuersatz auf andere Einkünfte

Wie lange bekomme ich ALG1?

Wie lange gibt es ALG1?

Abhängig von Versicherungsdauer und Alter:

Versicherungsjahre | Höchstdauer ALG1
12 Monate | 6 Monate
16 Monate | 8 Monate
20 Monate | 10 Monate
24 Monate | 12 Monate
30 Monate (ab 50) | 15 Monate
36 Monate (ab 55) | 18 Monate
48 Monate (ab 58) | 24 Monate

Voraussetzung fürs Maximum:
→ Entsprechende Versicherungszeiten in letzten 5 Jahren

Verlängerung möglich:
→ Durch Beschäftigung während Arbeitslosigkeit (neue Anwartschaft)
→ Kurzarbeitergeld-Zeiten zählen nur begrenzt

Sperrzeiten — was Sie vermeiden müssen

Sperrzeit ALG1 — wann und wie lange?

Was ist eine Sperrzeit?
→ Zeitraum in dem kein ALG1 gezahlt wird
→ Anspruchsdauer wird entsprechend verkürzt

Häufigste Ursachen & Dauer:

Eigene Kündigung: 12 Wochen
→ Außer: wichtiger Grund (nachweisbar)

Aufhebungsvertrag: 12 Wochen
→ Außer: betriebsbedingt mit Abfindung und Zustimmung BA

Ablehnung zumutbarer Arbeit: 3 Wochen (1.× ), 6 Wo. (2.×), 12 Wo. (3.×)

Nicht pünktlich gemeldet: 1 Woche

Wichtiger Grund = keine Sperrzeit:
→ Umzug zum Partner / Ehepartner
→ Gesundheitliche Gründe (ärztlich belegt)
→ Nachweisbares Mobbing

Abfindung und ALG1

Abfindung und ALG1 — was passiert?

Ruhenszeitraum:
→ Wenn Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde (Aufhebungsvertrag),
ruht der ALG1-Anspruch für einen bestimmten Zeitraum
→ Dauer des Ruhens: entspricht der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist
→ Maximum: 1 Jahr Ruhen (egal wie hoch die Abfindung)

Berechnung Ruhenszeitraum:
→ Abfindung ÷ (tägl. Arbeitsentgelt × 60 %) = Ruhetage
→ Diese Tage werden vom restlichen ALG1-Anspruch abgezogen!

Ausnahme: Kein Ruhen wenn…
→ Ordentliche Kündigung durch AG mit voller Kündigungsfrist
→ Betriebsbedingte Kündigung mit Einhaltung aller Fristen

Abfindung versteuern:
→ Voll steuerpflichtig (kein Steuerfreibetrag mehr seit 2006)
→ Fünftelregelung: Steuerprogression abmildern
→ KV/PV: Abfindung ist kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen

Nebenjob während ALG1

Nebenjob während ALG1 — was ist erlaubt?

Grundsatz: Erlaubt — aber Anrechnung!

Freibetrag: 165 €/Monat
→ Verdienst bis 165 €: kein Abzug vom ALG1
→ Verdienst über 165 €: der überschreitende Betrag wird auf ALG1 angerechnet

Beispiel:
→ ALG1: 1.200 €/Monat
→ Nebenjob: 500 €/Monat
→ Anrechnung: 500 € − 165 € = 335 € Anrechnung
→ ALG1-Zahlung: 1.200 € − 335 € = 865 €

Grenzen:
→ Nebenjob max. 15 Stunden/Woche (sonst: nicht mehr arbeitslos)
→ Mehr als 15 Stunden: ALG1 entfällt vollständig!

Meldepflicht:
→ Jeden Nebenverdienst sofort der Agentur für Arbeit melden
→ Nicht gemeldet = Überzahlung = Rückforderung + ggf. Sperrzeit

Weiterbildung und Umschulung während ALG1

Weiterbildung während ALG1 — was wird gefördert?

Bildungsgutschein (AVGS):
→ Agentur für Arbeit kann Weiterbildungskosten vollständig übernehmen
→ Kurs muss zugelassen sein (AZAV-Zertifizierung)
→ ALG1 läuft während Weiterbildung weiter!

Was gefördert wird:
✅ Berufsabschlüsse, Umschulungen
✅ IT-Kurse, Zertifizierungen
✅ Sprachkurse mit Berufsrelevanz
✅ Führerschein Klasse C/CE (bei bestimmten Berufen)

Voraussetzungen:
→ Nicht zwingend Arbeitslos — auch präventiv möglich
→ Beratungsgespräch mit Arbeitsvermittler
→ Notwendigkeit für Wiedereingliederung muss glaubhaft sein

ALG1 verlängern durch Beschäftigung:
→ Neue Beschäftigung + Beitragszeiten verlängern zukünftigen ALG1-Anspruch
→ Auch Minijob ab 400h/Jahr zählt als Versicherungszeit

Was kommt nach ALG1? Bürgergeld

Bürgergeld (früher ALG2) — was ist das?

Das Bürgergeld ist die Grundsicherung nach ALG1 (oder für Menschen die nie ALG1-Anspruch hatten).

Höhe 2026 (Regelbedarfsstufe 1):
→ Alleinstehende: 563 €/Monat
→ Paare je: 506 €/Monat
→ Kinder 0–5: 357 €, 6–13: 390 €, 14–17: 471 €

Dazu kommen:
→ Tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU)
→ Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (Jobcenter zahlt)

Bedürftigkeitsprüfung:
→ Eigenes Vermögen bis 40.000 € (1. Person) + 15.000 € je weitere Person geschützt
→ Selbst genutztes Eigenheim ist geschützt

Unterschied ALG1 / Bürgergeld:
→ ALG1: Versicherungsleistung (Beitrag eingezahlt)
→ Bürgergeld: Fürsorge / bedürftigkeitsgeprüft

Fazit

ALG1 sichert maximal 67 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens – und das nur für begrenzte Zeit. Wer sich gegen langfristige Einkommensausfälle schützen möchte, braucht eine private Absicherung. Sprechen Sie uns auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeld an.

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