Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsminderungsrente werden oft verwechselt – dabei unterscheiden sie sich grundlegend, sowohl in der Leistungsvoraussetzung als auch in der Höhe.
Erwerbsminderungsrente (staatlich)
- Zahlt nur, wenn Sie überhaupt nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich arbeiten können – egal in welchem Beruf
- Beispiel: Ein Chirurg, der nicht mehr operieren, aber noch im Büro sitzen könnte, hat keinen Anspruch
- Durchschnittliche Zahlung: ca. 950 €/Monat
- Voraussetzung: mindestens 5 Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung (privat)
- Zahlt, wenn Sie Ihren konkreten, zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können (in der Regel ab 50 %)
- Derselbe Chirurg erhält seine BU-Rente sofort, sobald er nicht mehr operieren kann
- Höhe individuell vereinbart, z. B. 2.000 €/Monat
- Keine Wartezeit oder Vorversicherungszeit nötig
Fazit
Der staatliche Schutz reicht bei Weitem nicht aus, um den Lebensstandard im Fall der Berufsunfähigkeit zu sichern. Eine private BU gilt deshalb als die wichtigste private Absicherung nach der Krankenversicherung. Wer bereits eine Erwerbsminderungsrente beantragt oder plant, findet Details zum Ablauf auf der Seite Erwerbsminderungsrente beantragen.
Persönliche Beratung
Diese Absicherung braucht eine Gesundheitsprüfung – ein Sofort-Online-Abschluss ist hier nicht möglich. Jetzt unverbindlich einen Beratungstermin vereinbaren.
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