Checkliste: Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt
Kurz erklärt: Die Gefährdungsbeurteilung läuft in sechs Phasen ab. Diese Checkliste führt Sie durch alle sechs, mit den typischen Stolperstellen je Phase – und berücksichtigt Sonderfälle wie Homeoffice, Außendienst oder Ihre Betriebsgröße.
Bevor Sie Gefährdungen ermitteln, muss klar sein, WAS überhaupt beurteilt wird. Fassen Sie gleichartige Tätigkeiten zu Gruppen zusammen, statt jede Einzelperson zu betrachten.
Gehen Sie systematisch alle Gefährdungsfaktoren-Kategorien durch. Nicht jede Kategorie betrifft jeden Betrieb – ein Büro hat andere Risiken als eine Werkstatt oder eine Pflegeeinrichtung. Haken Sie ab, was Sie geprüft haben (auch wenn das Ergebnis „keine Gefährdung“ lautet).
Für jede festgestellte Gefährdung: Wie wahrscheinlich ist ein Schadenseintritt, und wie schwer wäre der Schaden? Daraus ergibt sich die Priorität für Phase 4.
Maßnahmen werden nach dem TOP-Prinzip priorisiert: Technisch vor Organisatorisch vor Personenbezogen. Eine Absaugung (technisch) ist wirksamer und nachhaltiger als eine Anweisung (organisatorisch) oder eine Schutzmaske (personenbezogen) – aber oft ist eine Kombination nötig.
Eine Maßnahme, die nur auf dem Papier existiert, schützt niemanden. Prüfen Sie nach einer angemessenen Frist, ob die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wurde und wirkt.
Bis 10 Beschäftigte: Eine schriftliche Dokumentation ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Wir empfehlen sie trotzdem dringend – sie ist Ihr Nachweis der Sorgfaltspflicht bei einem Unfall oder einer Kontrolle.
Mehr als 10 Beschäftigte: Die schriftliche Dokumentation ist gesetzlich verpflichtend (§ 6 ArbSchG).
Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser – es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.
Quellen: gesetze-im-internet.de (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1 und 2, Leitfaden zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Deutschen Rentenversicherung (5. Auflage, 08/2025).