Checkliste: Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt

Kurz erklärt: Die Gefährdungsbeurteilung läuft in sechs Phasen ab. Diese Checkliste führt Sie durch alle sechs, mit den typischen Stolperstellen je Phase – und berücksichtigt Sonderfälle wie Homeoffice, Außendienst oder Ihre Betriebsgröße.

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1
Arbeitsbereiche & Tätigkeiten festlegen
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Bevor Sie Gefährdungen ermitteln, muss klar sein, WAS überhaupt beurteilt wird. Fassen Sie gleichartige Tätigkeiten zu Gruppen zusammen, statt jede Einzelperson zu betrachten.

2
Gefährdungen ermitteln
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Gehen Sie systematisch alle Gefährdungsfaktoren-Kategorien durch. Nicht jede Kategorie betrifft jeden Betrieb – ein Büro hat andere Risiken als eine Werkstatt oder eine Pflegeeinrichtung. Haken Sie ab, was Sie geprüft haben (auch wenn das Ergebnis „keine Gefährdung“ lautet).

3
Gefährdungen bewerten
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Für jede festgestellte Gefährdung: Wie wahrscheinlich ist ein Schadenseintritt, und wie schwer wäre der Schaden? Daraus ergibt sich die Priorität für Phase 4.

4
Maßnahmen festlegen & durchführen
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Maßnahmen werden nach dem TOP-Prinzip priorisiert: Technisch vor Organisatorisch vor Personenbezogen. Eine Absaugung (technisch) ist wirksamer und nachhaltiger als eine Anweisung (organisatorisch) oder eine Schutzmaske (personenbezogen) – aber oft ist eine Kombination nötig.

5
Wirksamkeit prüfen
+

Eine Maßnahme, die nur auf dem Papier existiert, schützt niemanden. Prüfen Sie nach einer angemessenen Frist, ob die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wurde und wirkt.

6
Dokumentation & Fortschreibung
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Bis 10 Beschäftigte: Eine schriftliche Dokumentation ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Wir empfehlen sie trotzdem dringend – sie ist Ihr Nachweis der Sorgfaltspflicht bei einem Unfall oder einer Kontrolle.

Mehr als 10 Beschäftigte: Die schriftliche Dokumentation ist gesetzlich verpflichtend (§ 6 ArbSchG).

Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser – es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Quellen: gesetze-im-internet.de (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1 und 2, Leitfaden zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Deutschen Rentenversicherung (5. Auflage, 08/2025).

Häufige Fragen
Ja, der Kreislauf ist so vorgesehen – jede Phase baut auf der vorherigen auf. Nach Phase 6 beginnt der Kreislauf bei Bedarf erneut (Fortschreibung), nicht bei null, sondern als Aktualisierung der bestehenden Beurteilung.
Nein. Bei relevanten Veränderungen (neue Maschinen, Umbauten, Unfälle, neue Arbeitsstoffe, neue gesetzliche Vorgaben) muss die Beurteilung fortgeschrieben werden. Auch ohne besonderen Anlass empfiehlt sich eine turnusmäßige Überprüfung.

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