Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Kurz erklärt: Wo Gefährdungen nicht anders vermeidbar sind, muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen (PSA-Benutzungsverordnung) – welche PSA nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes.

Typische Beispiele: Schutzhandschuhe, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Atemschutz – je nach Branche und Tätigkeit sehr unterschiedlich. Beschäftigte sind verpflichtet, gestellte PSA auch zu nutzen.

Wo Sie Unterstützung finden: Wenden Sie sich an einen PSA-Fachhändler für die branchenspezifische Ausstattung Ihres Betriebs.

Häufige Fragen

Der Arbeitgeber muss sie kostenlos zur Verfügung stellen.

Das ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes.


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