Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Kurz erklärt: Wo Gefährdungen nicht anders vermeidbar sind, muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen (PSA-Benutzungsverordnung) – welche PSA nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes.
Typische Beispiele: Schutzhandschuhe, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Atemschutz – je nach Branche und Tätigkeit sehr unterschiedlich. Beschäftigte sind verpflichtet, gestellte PSA auch zu nutzen.