Unterweisungen & Schulungen
Kurz erklärt: Nach § 12 ArbSchG müssen Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterwiesen werden – ausreichend und angemessen, in der Regel mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich bei Einstellung, Versetzung oder Einführung neuer Arbeitsmittel.
Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit stattfinden und arbeitsplatzbezogen sein – eine allgemeine, nicht auf die konkrete Tätigkeit bezogene Schulung reicht nicht aus. Sie sollte dokumentiert werden (Teilnahme, Inhalt, Datum).
Quelle: gesetze-im-internet.de (§ 12 ArbSchG).