Unterweisungen & Schulungen

Kurz erklärt: Nach § 12 ArbSchG müssen Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterwiesen werden – ausreichend und angemessen, in der Regel mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich bei Einstellung, Versetzung oder Einführung neuer Arbeitsmittel.

Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit stattfinden und arbeitsplatzbezogen sein – eine allgemeine, nicht auf die konkrete Tätigkeit bezogene Schulung reicht nicht aus. Sie sollte dokumentiert werden (Teilnahme, Inhalt, Datum).

Wo Sie Unterstützung finden: Arbeitsschutz-Unterweisungen können über zertifizierte Schulungsanbieter (z.B. TÜV, DEKRA) oder E-Learning-Plattformen organisiert werden.

Quelle: gesetze-im-internet.de (§ 12 ArbSchG).

Häufige Fragen
In der Regel mindestens einmal jährlich, zusätzlich bei Einstellung, Versetzung oder neuen Arbeitsmitteln.
Nein, die Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen sein.

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