Checkliste: BGM im Betrieb einführen

Kurz erklärt: Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement lässt sich nicht an einem Nachmittag „einführen“ – aber es lässt sich in sechs klaren Schritten aufbauen. Wie viel Struktur Sie brauchen, hängt stark von Ihrer Betriebsgröße ab, deshalb passt sich Schritt 2 daran an.

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1
Commitment der Geschäftsführung sichern
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BGM ohne echtes Rückgrat der Geschäftsführung verpufft nach der ersten Aktion. Diese Grundlage muss vor allem anderen stehen.

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Zuständigkeit klären
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Bis 20 Beschäftigte: Ein formaler Steuerkreis wäre hier überdimensioniert. Eine benannte, verantwortliche Person (oft die Geschäftsführung selbst oder eine HR-nahe Person) reicht aus.

21 bis 100 Beschäftigte: Ein kleiner Steuerkreis (2–4 Personen: Geschäftsführung/HR, eine Führungskraft, ggf. Betriebsrat) ist sinnvoll, muss aber nicht aufwendig formalisiert sein.

Über 100 Beschäftigte: Ein vollständiger Steuerkreis mit festen Vertretern aus Geschäftsführung, HR, Betriebsrat, Arbeitsschutz (SiFa/Betriebsarzt) und Führungskräften ist empfehlenswert, inklusive regelmäßiger Sitzungen.

3
Bedarfsanalyse durchführen
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Ohne Ist-Analyse planen Sie ins Blaue. Die psychische Gefährdungsbeurteilung liefert hier ohnehin Pflichtdaten, die Sie doppelt nutzen können.

4
Handlungsfelder & Ziele festlegen
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Nicht alle vier Bausteine (Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung, BEM, Führung) gleichzeitig angehen – Arbeitsschutz und BEM sind ohnehin Pflicht, die Gesundheitsförderung ist der Gestaltungsspielraum.

5
Maßnahmen umsetzen & Förderung nutzen
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Bevor Sie das Budget selbst tragen: Prüfen Sie steuerliche Förderung und kostenlose Unterstützungsangebote.

6
Evaluation & Verstetigung
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BGM ist ein Kreislauf, kein einmaliges Projekt. Nach der Evaluation beginnt Schritt 3 (Bedarfsanalyse) erneut, auf höherem Niveau.

Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser – es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Quellen: § 20b SGB V, § 3 Nr. 34 EStG, Leitfaden zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Deutschen Rentenversicherung (5. Auflage, 08/2025).

Häufige Fragen
Nein. Bis etwa 20 Beschäftigte reicht eine benannte, verantwortliche Person völlig aus. Ein formaler Steuerkreis lohnt sich erst mit wachsender Betriebsgröße.
Ein überschaubares Pilotprojekt kann oft innerhalb weniger Wochen starten. Messbare Effekte auf Fehlzeiten oder Zufriedenheit zeigen sich meist erst nach 12 bis 24 Monaten konsequenter Umsetzung.

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