Checkliste: BGM im Betrieb einführen
Kurz erklärt: Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement lässt sich nicht an einem Nachmittag „einführen“ – aber es lässt sich in sechs klaren Schritten aufbauen. Wie viel Struktur Sie brauchen, hängt stark von Ihrer Betriebsgröße ab, deshalb passt sich Schritt 2 daran an.
BGM ohne echtes Rückgrat der Geschäftsführung verpufft nach der ersten Aktion. Diese Grundlage muss vor allem anderen stehen.
Bis 20 Beschäftigte: Ein formaler Steuerkreis wäre hier überdimensioniert. Eine benannte, verantwortliche Person (oft die Geschäftsführung selbst oder eine HR-nahe Person) reicht aus.
21 bis 100 Beschäftigte: Ein kleiner Steuerkreis (2–4 Personen: Geschäftsführung/HR, eine Führungskraft, ggf. Betriebsrat) ist sinnvoll, muss aber nicht aufwendig formalisiert sein.
Über 100 Beschäftigte: Ein vollständiger Steuerkreis mit festen Vertretern aus Geschäftsführung, HR, Betriebsrat, Arbeitsschutz (SiFa/Betriebsarzt) und Führungskräften ist empfehlenswert, inklusive regelmäßiger Sitzungen.
Ohne Ist-Analyse planen Sie ins Blaue. Die psychische Gefährdungsbeurteilung liefert hier ohnehin Pflichtdaten, die Sie doppelt nutzen können.
Nicht alle vier Bausteine (Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung, BEM, Führung) gleichzeitig angehen – Arbeitsschutz und BEM sind ohnehin Pflicht, die Gesundheitsförderung ist der Gestaltungsspielraum.
Bevor Sie das Budget selbst tragen: Prüfen Sie steuerliche Förderung und kostenlose Unterstützungsangebote.
BGM ist ein Kreislauf, kein einmaliges Projekt. Nach der Evaluation beginnt Schritt 3 (Bedarfsanalyse) erneut, auf höherem Niveau.
Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser – es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.
Quellen: § 20b SGB V, § 3 Nr. 34 EStG, Leitfaden zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Deutschen Rentenversicherung (5. Auflage, 08/2025).