Checkliste: Steuerliche Förderung für BGM nutzen
Kurz erklärt: Ob eine Gesundheitsmaßnahme wirklich steuerfrei bleibt, hängt von Details ab, die in der Praxis oft übersehen werden – allen voran, ob sie zertifiziert ist und ob sie wirklich „zusätzlich“ zum Gehalt erbracht wird. Diese Checkliste führt Sie durch die entscheidenden Weichen.
Diese Punkte gelten unabhängig davon, welche Förderung Sie später nutzen – werden sie verletzt, entfällt die Steuerfreiheit komplett.
Der 600-Euro-Freibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG) gilt nur für Maßnahmen, die den Anforderungen des Leitfadens Prävention der Krankenkassen (§ 20 Abs. 2 SGB V) entsprechen bzw. zertifiziert sind.
Sie können den vollen Freibetrag von 600 Euro pro Beschäftigtem und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei nutzen – auch kombiniert aus mehreren zertifizierten Maßnahmen.
Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der GESAMTE Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.
Bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung müssen Sie die Steuerfreiheit belegen können – „das war doch für die Gesundheit“ reicht nicht als Nachweis.
Steuerliche Förderung ist nicht die einzige Unterstützung – sie lässt sich mit weiteren Angeboten kombinieren.
Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine Steuerberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser – es werden keine Daten gespeichert oder übertragen. Bei konkreten Fällen sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Quellen: § 3 Nr. 34 EStG, § 40 EStG, § 20b SGB V, Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenkassen, Leitfaden zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Deutschen Rentenversicherung (5. Auflage, 08/2025).