Checkliste: BEM-Verfahren durchführen
Kurz erklärt: Ein BEM läuft in sechs Schritten ab. Manche Weichen müssen Sie früh stellen – etwa ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder ob der Beschäftigte das Angebot annimmt. Diese Checkliste berücksichtigt beide Fälle direkt in den betroffenen Schritten.
Ein BEM-Angebot ist Pflicht, sobald ein Beschäftigter innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war – egal ob am Stück oder in mehreren Abschnitten.
Die Einladung muss inhaltlich korrekt sein – fehlt einer der Pflichthinweise, ist das Angebot im Kündigungsschutzprozess angreifbar.
Die Teilnahme am BEM ist für den Beschäftigten freiwillig. Die Reaktion entscheidet über den weiteren Ablauf.
Nur bei Zustimmung des Beschäftigten relevant. Ziel ist, gemeinsam passende Maßnahmen zu finden – nicht, dem Beschäftigten etwas vorzuschreiben.
Vereinbarte Maßnahmen müssen tatsächlich stattfinden – ein BEM, das nur auf dem Papier existiert, hat vor Gericht keinen Wert.
Die Dokumentation ist Ihr Nachweis, dass das BEM ordnungsgemäß durchgeführt wurde – entscheidend, falls es später zu einer krankheitsbedingten Kündigung kommt.
Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser – es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.
Quellen: § 167 SGB IX, gesetze-im-internet.de, Leitfaden zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Deutschen Rentenversicherung (5. Auflage, 08/2025).