Dokumentation & Datenschutz im BEM

Kurz erklärt: Im BEM werden besonders schutzwürdige Gesundheitsdaten erhoben – das verlangt einen sorgfältigen, DSGVO-konformen Umgang.

Die wichtigsten Punkte

Da hier Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO betroffen sind, empfiehlt sich bei Unsicherheiten immer die Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Wo Sie Unterstützung finden: Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (Anwaltssuche: Deutscher Anwaltverein, anwaltauskunft.de) bei rechtlichen Detailfragen.

Quellen: Dr. Datenschutz (dr-datenschutz.de), IHK Ostthüringen (ihk.de), DSN GROUP (datenschutz-notizen.de), Leitfaden zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Deutschen Rentenversicherung (5. Auflage, 08/2025).

Häufige Fragen
Ja, räumlich und funktional getrennt, da besonders schutzwürdige Gesundheitsdaten erhoben werden.
Es gibt keine gesetzlich fest vorgeschriebene Frist – die Literatur empfiehlt 3 bis 5 Jahre nach Abschluss des BEM-Verfahrens. Widerruft der Beschäftigte seine Einwilligung, müssen alle Daten gelöscht werden, die über die bloße Dokumentation der durchgeführten Schritte und der Beendigung des Verfahrens hinausgehen.

Weitere Themen: Betriebliches Eingliederungsmanagement

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