Wiedereingliederungsplan (Hamburger Modell)

Kurz erklärt: Das Hamburger Modell ermöglicht einen schrittweisen Wiedereinstieg nach längerer Krankheit statt eines abrupten Vollzeit-Wiedereinstiegs.

Wie läuft das ab?

Voraussetzung ist ein Arztgespräch: Der behandelnde Arzt schätzt die belastbare Stundenzahl ein und erstellt einen Stufenplan, der festlegt, wann die Wiedereingliederung beginnt und endet, welche wöchentliche Stundenzahl zulässig ist (schrittweise ansteigend bis zur vollen vertraglichen Arbeitszeit) und welche Tätigkeiten erlaubt sind.

Wer zahlt währenddessen?

Der Beschäftigte gilt während der Wiedereingliederung weiterhin als arbeitsunfähig – es wird also kein reguläres Gehalt zurück, sondern je nach zuständigem Träger Krankengeld (Krankenkasse, 70 % des Bruttolohns, bis zu 78 Wochen), Übergangsgeld (Rentenversicherung, 68–75 % des Bruttolohns) oder Verletztengeld (Unfallversicherung, 80 % des Bruttolohns) gezahlt. Freiwillig kann der Arbeitgeber zusätzlich Arbeitslohn zahlen.

Wo Sie Unterstützung finden: Wenden Sie sich an Ihren arbeitsmedizinischen Dienst oder den zuständigen Reha-Träger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) zur medizinischen Einschätzung und Wiedereingliederungsplanung.

Quellen: gesund.bund.de, BARMER (barmer.de), Wikipedia (Hamburger Modell).

Häufige Fragen

Der behandelnde Arzt, basierend auf der belastbaren Stundenzahl des Patienten.

Nein, es wird Kranken-, Übergangs- oder Verletztengeld gezahlt, je nach zuständigem Träger.


Weitere Themen: Betriebliches Eingliederungsmanagement

← Zurück zur Übersicht: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Jetzt Kontakt aufnehmen

Gerne helfe ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter.

Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass wir Ihre Daten zur Kontaktaufnahme nutzen dürfen. Mehr Infos unter Datenschutz.

Copyright by Uwe Kerner HanseMerkur & 21HAVN