Wiedereingliederungsplan (Hamburger Modell)
Kurz erklärt: Das Hamburger Modell ermöglicht einen schrittweisen Wiedereinstieg nach längerer Krankheit statt eines abrupten Vollzeit-Wiedereinstiegs.
Wie läuft das ab?
Voraussetzung ist ein Arztgespräch: Der behandelnde Arzt schätzt die belastbare Stundenzahl ein und erstellt einen Stufenplan, der festlegt, wann die Wiedereingliederung beginnt und endet, welche wöchentliche Stundenzahl zulässig ist (schrittweise ansteigend bis zur vollen vertraglichen Arbeitszeit) und welche Tätigkeiten erlaubt sind.
Wer zahlt währenddessen?
Der Beschäftigte gilt während der Wiedereingliederung weiterhin als arbeitsunfähig – es wird also kein reguläres Gehalt zurück, sondern je nach zuständigem Träger Krankengeld (Krankenkasse, 70 % des Bruttolohns, bis zu 78 Wochen), Übergangsgeld (Rentenversicherung, 68–75 % des Bruttolohns) oder Verletztengeld (Unfallversicherung, 80 % des Bruttolohns) gezahlt. Freiwillig kann der Arbeitgeber zusätzlich Arbeitslohn zahlen.
Quellen: gesund.bund.de, BARMER (barmer.de), Wikipedia (Hamburger Modell).
Weitere Themen: Betriebliches Eingliederungsmanagement
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