Baustein 4: Gesundheitsgerechte Führung

Führungsverhalten beeinflusst maßgeblich, wie gesund oder belastend der Arbeitsalltag eines Teams ist. Ein Thema hier ist keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht: die Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.

Häufige Fragen
Nein, sie ist seit 2013 Pflichtteil der gesetzlichen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Wertschätzende Kommunikation, klare Erreichbarkeitsregeln und Vorbildfunktion der Führungskraft.

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