Mitarbeiterbefragung zu psychischer Belastung
Wichtig vorab: Anders als viele andere Punkte in diesem Bereich ist die Erhebung psychischer Belastung keine freiwillige Kür, sondern seit der Novelle des Arbeitsschutzgesetzes 2013 ausdrücklich Teil der gesetzlichen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Ab 2026 wird das auch stärker kontrolliert: Mindestens 5 % aller Betriebe pro Jahr sollen laut verschärftem § 21 Abs. 1a ArbSchG besichtigt werden.
Wie wird das umgesetzt?
Die konkrete Erhebungsmethode ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – Orientierung bieten die Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und die Norm DIN EN ISO 10075. In der Praxis läuft die Erhebung meist über anonyme Fragebögen, ergänzt um Workshops oder Gefährdungsbeurteilungs-Gespräche in Teams.
Die reine Erhebung (z.B. per Online-Fragebogen) lässt sich technisch einfach umsetzen. Die Auswertung und Ableitung von Maßnahmen sollte aber durch eine fachkundige Person erfolgen.
Welche Faktoren werden konkret erfasst?
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist kein Gefühl, sondern folgt festgelegten Merkmalsbereichen. Die folgende Einteilung basiert auf dem GDA-Arbeitsprogramm Psyche (2022) und wird in der Praxis von den meisten Fragebögen und Verfahren zugrunde gelegt:
- Arbeitsinhalt/-aufgabe: Handlungsspielraum, Abwechslungsreichtum, Verantwortung, Qualifikationsanforderungen, emotionale Inanspruchnahme
- Arbeitsorganisation: Arbeitsintensität, Zeitdruck, Störungen im Ablauf, Kommunikation/Kooperation, klare Zuständigkeiten
- Arbeitszeit: Dauer, Erholungszeiten, Schichtlage, Vorhersehbarkeit und Planbarkeit
- Soziale Beziehungen: Unterstützung durch Kollegen und Vorgesetzte
- Arbeitsmittel: Verfügbarkeit, Bedienbarkeit, Sicherheit, persönliche Schutzausrüstung
- Arbeitsumgebung: Lärm, Klima, Beleuchtung, physische Faktoren, Arbeitsplatzgestaltung
Ein guter Fragebogen deckt alle sechs Bereiche ab – wer sich nur auf „Stress“ oder „Arbeitsklima“ fragt, übersieht typischerweise Arbeitszeit- und Arbeitsmittel-Faktoren.
Quellen: GDA-Portal (gda-portal.de), dearemployee.de (§ 5 ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche (2022), Leitfaden zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement der Deutschen Rentenversicherung (5. Auflage, 08/2025).
Weitere Themen: Gesundheitsgerechte Führung
