Work-Life-Balance im Betrieb
Kurz erklärt: Die Vereinbarkeit von Beruf mit Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen ist für viele Beschäftigte eine der größten Alltagsbelastungen – mit direkten Auswirkungen auf Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit im Job.
Wie groß ist das Thema Pflege?
Rund 65 % der pflegenden Angehörigen in Deutschland sind gleichzeitig berufstätig. 71 % von ihnen geben an, dass die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit eine große Herausforderung darstellt (Bundesgesundheitsblatt-Studie). Das Thema betrifft also nicht nur Einzelfälle, sondern einen erheblichen Teil der Belegschaft in jedem Betrieb.
Gesetzlicher Rahmen bei Pflege
Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz kennen drei Stufen:
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis 10 Arbeitstage bei akuter Pflegesituation – unabhängig von der Betriebsgröße
- Pflegezeit: bis 6 Monate unbezahlte Freistellung – nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten
- Familienpflegezeit: bis 24 Monate reduzierte Arbeitszeit (mind. 15 Std./Woche) – nur bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten, schriftliche Ankündigung 8 Wochen vorher nötig
Gerade kleinere Betriebe unter 15 bzw. 25 Mitarbeitenden sind bei den längeren Freistellungsformen gesetzlich nicht verpflichtet – können freiwillige Regelungen aber als Standortvorteil nutzen.
Was können Betriebe tun?
- Flexible Arbeitszeitmodelle anbieten, wo betrieblich möglich
- Über gesetzliche Freistellungsansprüche aktiv informieren – viele Beschäftigte kennen ihre Rechte nicht
- Kooperationen mit Kita-Vermittlung oder Pflegestützpunkten aufbauen
Quellen: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz (springer.com), gesetze-im-internet.de (PflegeZG), Bundesministerium für Gesundheit (bundesgesundheitsministerium.de).
Weitere Themen: Betriebliche Gesundheitsförderung