Brille & Sehhilfen

Zusatzversicherung

Brille & Sehhilfen absichern

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen bei Erwachsenen in aller Regel nicht mehr. Eine Zusatzversicherung schließt diese Lücke und erstattet die Kosten für neue Sehhilfen regelmäßig – unabhängig davon, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

  • Bis zu 200 € / 24 Monate für Brillen oder Kontaktlinsen
  • Vorzeitige Leistung bei Sehschärfenveränderung ab 0,5 Dioptrien
  • Bis zu 400 € / 48 Monate für Laser-Augenoperationen (LASIK)
  • Bis zu 500 € / 60 Monate für Hörgeräte (nachrangig zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse)

In den ersten zwei Versicherungsjahren ist die Erstattung für Sehhilfen insgesamt auf 200 € begrenzt, danach gelten die vollen Höchstsätze.

Diese Leistungen sind Teil der Ambulanten Zusatzversicherung der HanseMerkur und lassen sich mit weiteren Bausteinen wie Zahnersatz oder Heilpraktiker-Behandlungen kombinieren.

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Quelle der Leistungsangaben: hansemerkur.de, Stand September 2026. Es gelten die jeweils aktuellen Tarifbedingungen.

Warum eine Zusatzversicherung für Sehhilfen und Hörgeräte?

Die Notwendigkeit einer privaten Zusatzversicherung für Sehhilfen ergibt sich aus den stark eingeschränkten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Seit den Gesundheitsreformen deckt die GKV die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen bei Erwachsenen in der Regel nur noch bei sehr schwerwiegenden Sehbeeinträchtigungen ab, beispielsweise bei einer Sehstärke von mindestens 6 Dioptrien oder bei bestimmten Augenerkrankungen. Für die Mehrheit der Brillenträger bedeutet dies, dass die Kosten für Sehhilfen vollständig aus eigener Tasche zu tragen sind. Eine Zusatzversicherung schließt diese finanzielle Lücke effektiv und ermöglicht es Ihnen, Ihre Augen optimal zu versorgen, ohne auf hohe Qualität verzichten zu müssen.

Gutes Sehen ist ein entscheidender Faktor für Lebensqualität, Sicherheit und Leistungsfähigkeit im Alltag, im Beruf und in der Freizeit. Mit einer passenden Zusatzversicherung sind Sie nicht länger gezwungen, bei der Auswahl Ihrer Sehhilfen Kompromisse einzugehen. Sie können sich für hochwertige Gläser mit speziellen Veredelungen wie Entspiegelung, Härtung oder Blaulichtfilter entscheiden oder moderne Gleitsichtgläser wählen, die den Sehkomfort erheblich steigern. Auch die Wahl einer modischen Fassung, die Ihren persönlichen Stil unterstreicht, wird so erschwinglich. Diese Flexibilität trägt maßgeblich dazu bei, dass Sie sich mit Ihrer Brille oder Ihren Kontaktlinsen rundum wohlfühlen und Ihre Sehkraft optimal unterstützt wird.

Ihre persönliche Beratung durch Uwe Kerner in Bremerhaven

Neben der finanziellen Absicherung ist die regelmäßige Vorsorge von großer Bedeutung. Eine Zusatzversicherung für Sehhilfen und Hörgeräte motiviert indirekt auch dazu, regelmäßige Kontrollen bei Augen- und Ohrenärzten wahrzunehmen, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend handeln zu können. Als Ihr persönlicher Ansprechpartner für Versicherungsfragen in Bremerhaven berate ich Sie gerne umfassend zu den Möglichkeiten, Ihre Augen- und Ohrengesundheit optimal abzusichern. Ich helfe Ihnen dabei, die für Ihre individuelle Situation passenden Bausteine der Ambulanten Zusatzversicherung der HanseMerkur zusammenzustellen und beantworte all Ihre Fragen rund um die Themen PKV, bKV, Beihilfe und Krankenversicherung.

Häufige Fragen zur Brillen-Zusatzversicherung

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine Brille?

Bei Erwachsenen in aller Regel nicht mehr. Die GKV übernimmt die Kosten nur bei sehr schwerwiegenden Sehbeeinträchtigungen, etwa bei einer Sehstärke von mindestens 6 Dioptrien oder bei bestimmten Augenerkrankungen.

Was leistet eine Zusatzversicherung für Sehhilfen?

Sie erstattet die Kosten für neue Brillen und Kontaktlinsen regelmäßig – unabhängig davon, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht. Zu den Leistungen zählen außerdem Laser-Augenoperationen (LASIK) und Hörgeräte (nachrangig zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse). Die Leistungen sind Teil der Ambulanten Zusatzversicherung der HanseMerkur und lassen sich mit weiteren Bausteinen wie Zahnersatz oder Heilpraktiker-Behandlungen kombinieren.

Gibt es zu Beginn Einschränkungen bei der Erstattung?

Ja. In den ersten zwei Versicherungsjahren ist die Erstattung für Sehhilfen insgesamt auf 200 € begrenzt, danach gelten die vollen Höchstsätze.

Über den Autor

Uwe Kerner

Generalvertreter der HanseMerkur in Bremerhaven. Seit über 30 Jahren in der Versicherungsberatung, Schwerpunkt Kranken- und Altersvorsorge. Mehr über mich