Ratgeber

Gesetzliche Krankenversicherung – Leistungen, Beitrag und Grenzen im Überblick

Über 90 % der Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Was die GKV leistet, wie sich der Beitrag berechnet und wo ihre Grenzen liegen – ein kompakter Überblick.

Was die GKV leistet – und was nicht

  • Ärztliche Behandlung ambulant und stationär
  • Krankenhausbehandlung im Mehrbettzimmer mit diensthabendem Arzt
  • Medikamente, mit Eigenanteil von 5 bis 10 € pro Rezept
  • Zahnbehandlung als Grundleistung, Zahnersatz mit 60 bis 65 % Festzuschuss
  • Krankengeld ab der 6. Woche in Höhe von 70 % Prozent des Bruttogehalts, maximal 90 % netto
  • Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Vorsorgeuntersuchungen

Nicht abgedeckt sind unter anderem das Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Sehhilfen für Erwachsene, Kieferorthopädie ab 18 Jahren, Zahnimplantate sowie Naturheilkunde und Osteopathie. Für genau diese Lücken gibt es gezielte Zusatzversicherungen.

Wie sich der Beitrag berechnet

Der Beitrag ergibt sich aus dem Bruttogehalt multipliziert mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % Prozent plus dem individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse (im Schnitt 2,9 %). Beide werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Auf Gehaltsanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € / Monat werden keine Beiträge mehr fällig. Für freiwillig Versicherte und Selbstständige gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €.

GKV-Wahltarife

  • Selbstbehalt-Tarif: jährlicher Selbstbehalt gegen Beitragsrückerstattung, lohnt sich bei wenig Arztbesuchen
  • Beitragsrückerstattungs-Tarif: Rückzahlung von bis zu vier Monatsbeiträgen bei Nichtinanspruchnahme
  • Krankengeld-Wahltarif: individuell wählbarer früherer Beginn des Krankengelds
  • Kostenerstattungs-Tarif: Behandlung beim Privatarzt, Erstattung bis zur GKV-Höchstgrenze
  • Hausarzttarif: kleiner Beitragsrabatt, wenn Sie immer zuerst den Hausarzt aufsuchen

Ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Sie sinnvoller wäre oder welche Zusatzversicherung Ihre GKV-Lücken am besten schließt, bespreche ich gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

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Häufige Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung?

Die GKV übernimmt ärztliche Behandlung ambulant und stationär, Krankenhausbehandlung im Mehrbettzimmer mit diensthabendem Arzt, Medikamente mit Eigenanteil von 5 bis 10 € pro Rezept, Zahnbehandlung als Grundleistung und Zahnersatz mit 60 bis 65 % Festzuschuss, Krankengeld ab der 6. Woche sowie Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Vorsorgeuntersuchungen.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht?

Nicht abgedeckt sind unter anderem das Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Sehhilfen für Erwachsene, Kieferorthopädie ab 18 Jahren, Zahnimplantate sowie Naturheilkunde und Osteopathie. Für genau diese Lücken gibt es gezielte Zusatzversicherungen.

Wie berechnet sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Der Beitrag ergibt sich aus dem Bruttogehalt multipliziert mit dem allgemeinen Beitragssatz plus dem individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse. Beide werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Auf Gehaltsanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden keine Beiträge mehr fällig. Für freiwillig Versicherte und Selbstständige gilt eine Mindestbemessungsgrundlage.

Welche GKV-Wahltarife gibt es?

Es gibt Selbstbehalt-Tarife, Beitragsrückerstattungs-Tarife (Rückzahlung von bis zu vier Monatsbeiträgen bei Nichtinanspruchnahme), Krankengeld-Wahltarife, Kostenerstattungs-Tarife und Hausarzttarife.

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Über den Autor

Uwe Kerner

Generalvertreter der HanseMerkur in Bremerhaven. Seit über 30 Jahren in der Versicherungsberatung, Schwerpunkt Kranken- und Altersvorsorge. Mehr über mich