Nach monatelangem Streit ist es entschieden: Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das größte Sparpaket in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung durchgewunken. Ziel: eine Finanzlücke schließen, die je nach Rechnung zwischen 15 und 20 Milliarden Euro allein für 2027 beträgt. Bezahlen sollen das Versicherte, Ärzte, Kliniken und die Pharmaindustrie. Was das für rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte konkret heißt – im Überblick.
Die wichtigsten Fakten
- Abstimmung Bundestag: 319 Ja · 286 Nein · 4 Enthaltungen
- Betroffen: ca. 75 Millionen gesetzlich Versicherte
- Finanzlücke 2027: 15–19 Mrd. € (je nach Quelle)
- Finanzlücke 2030 (ohne Reform): bis zu 40 Mrd. €
- Großteil der Regeln greift ab: 2027 / teils 2028
Das ändert sich für gesetzlich Versicherte
Medikamente werden teurer. Die Zuzahlung in der Apotheke steigt von bisher 5–10 Euro auf 7,50–15 Euro pro Rezept.
Ehepartner verlieren teils den kostenlosen Kassenschutz. Wer keine Kinder unter 12 im Haushalt hat, keine pflegebedürftigen Angehörigen betreut oder nicht im Rentenalter ist, zahlt ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 % des Einkommens für die Mitversicherung des Ehe- oder Lebenspartners.
Homöopathie, Cannabisblüten & Co. fallen aus dem Leistungskatalog. Auch anthroposophische Mittel werden nicht mehr erstattet – selbst nicht als freiwillige Satzungsleistung der Kassen.
Anlassloses Hautkrebs-Screening entfällt. Die bisherige Vorsorge ohne konkreten Verdacht wird gestrichen.
Zweitmeinungspflicht vor bestimmten OPs. Ab 2027 legt der Gemeinsame Bundesausschuss jährlich mindestens einen planbaren Eingriff fest, vor dem eine zweite ärztliche Meinung Pflicht wird – welcher genau, ist noch offen.
Teilkrankschreibung wird möglich. Neu: drei Stufen mit 25, 50 oder 75 Prozent Arbeitsfähigkeit – wenn Arbeitgeber und Beschäftigte das wollen.
Ärzte verlieren Extra-Vergütungen. Zuschläge für offene Sprechstunden ohne Termin und für die Befüllung der elektronischen Patientenakte fallen weg.
Auch Pharma und Kassen müssen sparen. Der Herstellerabschlag für Pharmafirmen steigt von 7 % auf 15,5 %. Krankenkassen müssen ihre Werbeausgaben halbieren und ihre Verwaltungskosten deckeln.
Das sagen die Beteiligten
„Es geht um nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen.“
— Nina Warken (CDU), Bundesgesundheitsministerin
„Sie legen die Axt an die Gesundheitsversorgung der Menschen in diesem Land.“
— Heidi Reichinnek (Die Linke)
„Ein klarer Bruch der solidarischen Lastenverteilung.“
— Britta Haßelmann (Grüne)
„Das erinnert mich an die Schokolade: Sie wird nicht teurer, aber die Tafel wird immer kleiner.“
— Christiane von Holst, Frauenärztin, Heidelberg
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Gesundheitsreform
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Der Großteil startet 2027, der Zuschlag für die Ehepartner-Mitversicherung erst 2028.
Betrifft mich das auch als privat Versicherter (PKV)?
Nein, direkt nicht – die Reform betrifft die gesetzliche Krankenversicherung. Indirekt aber schon: Wenn GKV-Leistungen sinken und Zuzahlungen steigen, wird der Abstand zur privaten Absicherung für viele sichtbarer.
Steigen jetzt trotzdem die Beitragssätze?
Die Reform soll eine Erhöhung um einen Prozentpunkt 2027 verhindern. Die Opposition bezweifelt das – unter anderem, weil Kassen künftig nicht mehr verpflichtet sind, Mitglieder aktiv über Beitragssteigerungen zu informieren.
Was passiert mit meinem Ehepartner, wenn er/sie kein eigenes Einkommen hat?
Kostenlos bleibt die Mitversicherung nur noch bei Kindern unter 12 im Haushalt, bei Pflege naher Angehöriger, bei Erwerbsminderung oder ab Regelrentenalter. Sonst: 2,5 % Zuschlag ab 2028.
Was kann ich jetzt konkret tun?
Wer merkt, dass die gesetzliche Versorgung an mehreren Stellen dünner wird, sollte einmal durchrechnen, ob eine private Zusatzabsicherung sinnvolle Lücken schließt.