§ 833 BGB: Als Hundehalter haften Sie immer – mit Ihrem Privatvermögen
Das Gesetz ist eindeutig: Verursacht Ihr Hund einen Schaden – an Personen, Sachen oder Vermögen – haften Sie als Tierhalter. Ohne Wenn und Aber. Auch wenn Sie nicht dabei waren. Auch wenn es „noch nie passiert ist“. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden durch Tiere ausdrücklich nicht.
Versicherungspflicht je Bundesland
| Regelung | Bundesländer |
|---|---|
| Pflicht für alle Hunde | Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Bremen, Thüringen |
| Pflicht nur für gefährliche Hunde | Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen |
| Nur empfohlen | Mecklenburg-Vorpommern |
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Kosten: Ab 36,26 EUR/Jahr (kleine Rassen, mit Selbstbeteiligung). Optional: Giftköder-Schutz ab 8,90 EUR/Jahr.