§ 833 BGB: Als Hundehalter haften Sie immer – mit Ihrem Privatvermögen

Das Gesetz ist eindeutig: Verursacht Ihr Hund einen Schaden – an Personen, Sachen oder Vermögen – haften Sie als Tierhalter. Ohne Wenn und Aber. Auch wenn Sie nicht dabei waren. Auch wenn es „noch nie passiert ist“. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden durch Tiere ausdrücklich nicht.

Versicherungspflicht je Bundesland

RegelungBundesländer
Pflicht für alle HundeBerlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Bremen, Thüringen
Pflicht nur für gefährliche HundeBaden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
Nur empfohlenMecklenburg-Vorpommern

Was die HanseMerkur Hundehaftpflicht leistet

Kosten: Ab 36,26 EUR/Jahr (kleine Rassen, mit Selbstbeteiligung). Optional: Giftköder-Schutz ab 8,90 EUR/Jahr.

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