Krankenzusatzversicherung Bremerhaven – alle Tarife im Überblick
Krankenzusatzversicherung Bremerhaven – alle Lücken auf einen Blick
Die gesetzliche Krankenkasse deckt immer weniger ab. Mit den richtigen Zusatztarifen schließen Sie gezielt die Lücken – bei Zähnen, Pflege, Vorsorge, Sehhilfen und mehr.
✓ Kein Gesundheits-Check bei vielen Tarifen✓ Sofortiger Schutz ohne Wartezeit✓ Persönliche Beratung in Bremerhaven
Ergänzungsschutz EG – Brille, Zahn-Basis und Krankenhaus
Der günstige Einstieg für gesetzlich Versicherte: mit drei Kernbereichen zu kleinem Monatsbeitrag – ohne Gesundheitsprüfung.
👓 Sehhilfen180 € Zuzahlung für Brille oder Kontaktlinsen
🦷 Zahnersatz30 % der Kosten auf Privatarztniveau (Inlays, Implantate)
🏥 Krankenhaus nach UnfallEinbett- oder Zweibettzimmer + Chefarztbehandlung
✈️ AuslandsreiseAmbulant + stationär + Rücktransport zu 100 %
💉 ImpfungenSchutzimpfungen vor Auslandsreisen bis 100 €/Jahr
🔧 Erweiterbar+ EZT: Zahnersatz bis 90 %; + EST: Naturheilkunde
0–19 Jahre
4,75 €/Monat
20–39 Jahre
7,75 €/Monat
40–59 Jahre
13,75 €/Monat
60–79 Jahre
21,75 €/Monat
💡 Tipp: Den Zahnersatz können Sie mit Baustein EZT auf bis zu 90 % aufstocken – ohne eigene Gesundheitsprüfung für den EG-Grundbaustein.
Der Tarif EG erstattet 30 % der Kosten für Zahnersatz, Inlays und Implantate auf Basis privatärztlicher Abrechnung. Die GKV zahlt in der Regel nur die einfache Regelversorgung – alles darüber hinaus bleibt Eigenanteil. Wer mehr Schutz möchte, kann den Baustein EZT ergänzen: damit steigt die Erstattung auf bis zu 90 % bei privatärztlicher Behandlung und 100 % bei Regelversorgung.
Der Krankenhausschutz im Tarif EG gilt ausschließlich bei Unfallursache. Bei Krankenhausaufenthalten wegen Krankheit greift der EG-Tarif nicht. Wer eine umfassendere stationäre Absicherung (auch bei Krankheit) wünscht, benötigt einen separaten Krankenhaustagegeld- oder Stationär-Tarif.
Nein – der Tarif EG gilt ohne Wartezeit ab dem ersten Versicherungstag. Es findet auch keine Gesundheitsprüfung statt. Einzige Einschränkung: Vorerkrankungen, die in direktem Zusammenhang mit einer Leistungsinanspruchnahme stehen, können in den ersten 24 Monaten ausgeschlossen sein (Ausschlussklausel).
Ja. Der EG-Tarif lässt sich gezielt erweitern: Mit dem Baustein EZT erhalten Sie bis zu 90 % bei privatärztlicher Zahnersatz-Behandlung. Mit dem Baustein EST decken Sie zusätzlich Naturheilkunde und Heilpraktiker ab. Alle Erweiterungen sind modular wählbar.
Der EG-Tarif ist ideal für gesetzlich Versicherte, die einen günstigen Grundschutz in drei wichtigen Bereichen suchen: Brille, Zahnersatz-Basis und Schutz bei Unfallfolgen. Besonders attraktiv für jüngere Versicherte bis 39 Jahre – mit nur 7,75 €/Monat einer der günstigsten Einstiegstarife im Markt.
👂 HörhilfenBis 500 € alle 60 Monate (nach GKV-Vorleistung)
🩺 VorsorgeBis 400 € alle 24 Monate für Zusatzuntersuchungen
📊 Rechenbeispiel Hörgerät (1 Ohr, Mittelklasse)
Hörgerät Kosten:1.200 €GKV-Zuschuss:– 843 €Eigenanteil ohne EVHS:357 €EVHS zahlt:– 357 €Ihr Eigenanteil mit EVHS:0 €
0–19 Jahre
7,90 €/Monat
20–69 Jahre
14,90 €/Monat
ab 70 Jahre
19,90 €/Monat
Erwachsene erhalten von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel 0 € Zuschuss für Brillen oder Kontaktlinsen (Ausnahme: starke Sehschwäche ab ±6 Dioptrien). Eine normale Brille mit Einstärkengläsern kostet schnell 200–400 €. Der EVHS-Tarif erstattet bis zu 200 € alle 24 Monate – ohne Gesundheitsprüfung.
Der EVHS-Tarif erstattet bis zu 400 € alle 24 Monate für Zusatzuntersuchungen, die die GKV nicht oder nur teilweise zahlt: Gesundheits-Check zur Krankheitsfrüherkennung, erweiterte Krebsvorsorge für Frauen und Männer, Hautkrebsvorsorge, Glaukom-Früherkennung (Augeninnendruck), Doppler-Sonografie zur Schlaganfallvorsorge, Hirnleistungscheck (Demenzvorsorge), Osteoporose-Prävention sowie Audiometrie (Hörtest). Für Kinder und Jugendliche gelten jeweils angepasste Vorsorgeuntersuchungen.
Ja. Bei Hörhilfen gilt in den ersten zwei Versicherungsjahren eine Begrenzung auf maximal 200 € (statt der vollen 500 €). Ab dem dritten Jahr ist die volle Leistung von 500 € innerhalb von 60 Monaten abrufbar – immer nach Vorleistung der GKV.
Ja. Der EVHS-Tarif lässt sich mit dem Baustein EST (Naturheilkunde und Heilpraktiker) sowie EZT (Zahnersatz bis 90 %) kombinieren. So entsteht ein umfassendes Paket aus Vorsorge, Sehhilfen, Hörhilfen, Naturheilkunde und Zahnersatz – alles ohne Gesundheitsprüfung für den EVHS-Grundbaustein.
Der EVHS-Tarif ist besonders geeignet für: Brillenträger (jede Altersgruppe), Menschen ab 50 Jahren die mit Hörminderung rechnen oder bereits ein Hörgerät tragen, Versicherte die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen über die GKV-Leistungen hinaus wahrnehmen möchten, und alle die eine LASIK-OP planen.
Krankentagegeld – Einkommenslücke bei Krankheit schließen
Die GKV zahlt ab der 7. Krankheitswoche Krankengeld – aber deutlich weniger als Ihr Nettoeinkommen. Krankentagegeld schließt diese Lücke.
📊 So groß ist Ihre Lücke (Beispiel: 2.000 € Netto)
Ihr Nettoeinkommen:2.000 €GKV-Krankengeld (ab 7. Woche):1.800 €Abzgl. SV-Beiträge (12,4 %):– 223 €Tatsächliches Krankengeld:1.577 €Monatliche Lücke:423 €
⚠️ Für Selbstständige: Wer in der GKV ohne Wahltarif versichert ist, erhält gar kein Krankengeld – die Lücke entspricht dem gesamten Nettoeinkommen.
Merkmal
Tarif KTS
Tarif T
Zielgruppe
Angestellte (GKV)
Alle inkl. Selbstständige
Gesundheitsprüfung
❌ keine
✅ ja
Leistungsbeginn
Ab 7. Krankheitswoche
Karenzzeit frei wählbar (T43–T365)
Leistungsstufen
5 / 10 / 15 / 20 €/Tag
Individuell festlegbar
Höherversicherung möglich
❌
✅
Kombinierbar mit PKV
❌
✅
Teilarbeitsunfähigkeit
❌
✅ (PKV-Vollvers.)
KTS – 15–44 Jahre
ab 3,50 €/Monat
5 €/Tag → 3,50 €/Monat
10 €/Tag → 7,00 €/Monat
15 €/Tag → 10,50 €/Monat
20 €/Tag → 14,00 €/Monat
KTS – 45–50 Jahre
ab 6,60 €/Monat
5 €/Tag → 6,60 €/Monat
10 €/Tag → 13,20 €/Monat
15 €/Tag → 19,80 €/Monat
20 €/Tag → 26,40 €/Monat
Die GKV zahlt Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche (ab Tag 43). Die Höhe beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 % des Nettoeinkommens. Davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab (ca. 12,4 %). Bei einem Nettoeinkommen von 2.000 € verbleiben im Krankheitsfall nur noch ca. 1.577 € – eine Lücke von rund 423 € monatlich.
Der Tarif KTS ist speziell für pflichtversicherte Angestellte – ohne Gesundheitsprüfung, aber auf feste Leistungsstufen (5/10/15/20 €/Tag) beschränkt und nicht für Selbstständige geeignet. Der Tarif T ist flexibler: er steht Angestellten und Selbstständigen offen, die Karenzzeit ist frei wählbar (T43 bis T365), eine Höherversicherung bei Einkommenssteigerung ist möglich. Dafür ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Angestellte mit GKV wählen in der Regel T43: Die GKV-Lohnfortzahlung endet nach 6 Wochen (42 Tagen), ab Tag 43 greift dann das Krankentagegeld. Selbstständige ohne GKV-Krankengeld sollten ebenfalls T43 oder T64 wählen, um schnell Leistung zu erhalten. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger der Monatsbeitrag – hier lohnt eine persönliche Beratung.
Selbstständige in der GKV ohne Wahltarif erhalten kein Krankengeld. Fällt das Einkommen durch Krankheit weg, besteht kein Ausgleich. Nur wer einen GKV-Wahltarif mit Krankengeld abgeschlossen hat oder privat versichert ist, hat Anspruch auf Leistungen. Der Tarif T ist für Selbstständige die einzige vollwertige Lösung: individuell anpassbare Karenzzeit, kombinierbar mit PKV-Vollversicherung.
Ja. Erkrankungen, wegen derer in den letzten 12 Monaten vor Vertragsabschluss eine Behandlung stattgefunden hat, sind in den ersten 24 Monaten ausgeschlossen – wenn ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Nach Ablauf der 24 Monate entfällt dieser Ausschluss. Da keine Gesundheitsprüfung stattfindet, ist dies der einzige Vorbehalt des KTS-Tarifs.
Ich berate Sie persönlich und kostenlos – in Bremerhaven oder per Telefon. Gemeinsam finden wir die Kombination, die wirklich zu Ihrer Situation passt.
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