Wann muss ich einen Pflegegrad beantragen?
Sobald Sie oder ein Angehöriger dauerhaft auf Hilfe bei alltäglichen Aufgaben angewiesen ist, lohnt sich ein Antrag auf Pflegegrad. Wichtig: Der Anspruch gilt ab dem Tag des Antragseingangs – je früher, desto besser.
Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt
Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt:
1. Antrag stellen
→ Bei Ihrer Pflegekasse (= Ihre Krankenkasse)
→ Telefonisch, schriftlich oder online
→ Antrag gilt ab Eingang — je früher desto besser!
2. Begutachtung durch MDK / Medicproof
→ Termin wird vereinbart
→ Begutachter kommt nach Hause oder ins Heim
→ Bewertung nach 6 Kategorien (NBI-System)
3. Bescheid erhalten
→ Innerhalb 25 Arbeitstagen (bei Heim/Palliativ: 1 Woche)
→ Einstufung Pflegegrad 1–5
4. Widerspruch möglich
→ Innerhalb 4 Wochen
→ Gutachten anfordern!
→ Widerspruchsquote: ca. 50 % erfolgreich
Tipp: Pflegetagebuch vor Begutachtung führen
MDK-Begutachtung vorbereiten
MDK-Begutachtung — so bereiten Sie sich vor:
Was der MDK bewertet (6 Kategorien):
1. Mobilität (Gehen, Treppensteigen, Aufstehen)
2. Kognitive / kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen / psychische Belastungen
4. Selbstversorgung (Waschen, Essen, Toilette)
5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
6. Gestaltung des Alltagslebens
Tipps für den Termin:
→ Angehörige dabei haben — als Zeuge und Ergänzung
→ Pflegetagebuch vorlegen (schriftliche Dokumentation)
→ Den schlechtesten Tag schildern, nicht einen guten Tag
→ Alle Einschränkungen nennen — auch psychische
→ Arztberichte, Krankenhausentlassungen bereitstellen
Nach der Begutachtung:
→ Gutachten anfordern (kostenlos möglich)
→ Bei Untereinstufung: Widerspruch lohnt sich
Pflegegrade 1–5 mit Leistungen 2026
Pflegegrade 1–5 — was bedeuten sie konkret?
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
→ NBI-Punkte: 12,5–26,9
→ Ambulant: Entlastungsbetrag 131 €/Monat
→ Kein Pflegegeld, kein Pflegesachleistungs-Anspruch
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
→ NBI-Punkte: 27–47,4
→ Pflegegeld: 332 €/Monat | Pflegesachleistung: 761 €/Monat
→ Stationär: 770 €/Monat
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
→ NBI-Punkte: 47,5–69,9
→ Pflegegeld: 573 €/Monat | Pflegesachleistung: 1.432 €/Monat
→ Stationär: 1.262 €/Monat
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
→ NBI-Punkte: 70–89,9
→ Pflegegeld: 765 €/Monat | Pflegesachleistung: 1.778 €/Monat
→ Stationär: 1.775 €/Monat
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung + besondere Anforderungen
→ NBI-Punkte: 90–100
→ Pflegegeld: 947 €/Monat | Pflegesachleistung: 2.200 €/Monat
→ Stationär: 2.005 €/Monat
Pflegegeld und Sachleistung kombinieren
Pflegegeld + Pflegesachleistung kombinieren:
Grundsatz:
→ Pflegegeld: wird gezahlt wenn Sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden
→ Pflegesachleistung: wenn Pflegedienst die Pflege übernimmt
Kombination möglich!
→ Wenn Pflegedienst nur teilweise genutzt wird:
→ Rest-Pflegegeld anteilig
Formel: Nicht verbrauchter Sachleistungsanteil → anteiliges Pflegegeld
Beispiel PG3:
→ Sachleistungsbudget: 1.432 €/Monat
→ Pflegedienst nutzt: 716 € (50 %)
→ Pflegegeld: 50 % von 573 € = 286,50 €
Kombination mit Verhinderungspflege:
→ Während Verhinderungspflege: 50 % Pflegegeld weiterlaufen
Tagestruktur-Leistungen:
→ Tagespflege (ambulant teilstationär) kann ZUSÄTZLICH zum vollen Budget genutzt werden
→ Eigenes Budget: PG2 689 € bis PG5 1.995 €/Monat
Wer zahlt wenn das Geld nicht reicht?
Wer zahlt Pflege wenn das Geld aufgebraucht ist?
Reihenfolge der Kostenträger:
1. Gesetzliche Pflegeversicherung (SPV)
→ Zahlt pauschal je nach Pflegegrad (z.B. PG4 stationär: 1.775 €)
2. Eigenes Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen
→ Rente, Ersparnisse, Immobilienerlös
→ Schonvermögen: 10.000 €
3. Unterhaltspflichtige Kinder (§ 94 SGB XII)
→ ABER seit 01.01.2020: Kinder werden nur herangezogen wenn Jahreseinkommen > 100.000 €
→ Unterhalb dieser Grenze: Kinder sind geschützt!
4. Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege § 61 SGB XII)
→ Letzter Anker — Sozialamt übernimmt Eigenanteil
→ Kein Mensch bleibt ohne Pflege wegen fehlendem Geld
💡 Dennoch: Eigenes Vermögen schützen mit Pflegezusatzversicherung sinnvoll
Demenz und Pflegeversicherung
Demenz und Pflegeversicherung:
Seit 2017: Demenz gleichgestellt mit körperlichen Einschränkungen!
→ Das neue NBI-System (Neues Begutachtungsassessment) berücksichtigt
kognitive Beeinträchtigungen gleichwertig
Demenzerkrankte haben Anspruch auf alle Pflegeleistungen:
✅ Pflegegeld für häusliche Pflege
✅ Pflegesachleistungen (ambulante Pflege)
✅ Stationäre Pflege
✅ Tagespflege (besonders wertvoll — Tagesstruktur!)
✅ Verhinderungspflege
✅ Entlastungsbetrag 131 €/Monat
Besonderheiten bei Demenz:
→ Pflegegrad richtet sich nach Alltagskompetenz-Verlust, nicht körperlicher Einschränkung
→ Demenz PG2 möglich selbst wenn körperlich noch fit
→ Rund-um-die-Uhr-Betreuung nötig → stationäre Pflege oft notwendig
Kosten Demenz-Pflegeheim:
→ Spezialisierte Demenz-WG: 2.500–4.500 €/Monat
→ Eigenanteil: 1.500–3.000 €/Monat nach SPV-Leistung
Fazit
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt in der Regel nur 50–70 Prozent der tatsächlichen Pflegekosten. Eine private Pflegezusatzversicherung sichert Ihren Lebensstandard und schützt Ihr Vermögen. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl.