Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade 1–5 bestimmen, welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt. Je höher der Grad, desto größer die Beeinträchtigung und desto höher die Leistungen. Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBI) in sechs Kategorien.
Pflegegrade 1–5: Beträge 2026
Pflegegrade 1–5 — was bedeuten sie konkret?
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
→ NBI-Punkte: 12,5–26,9
→ Ambulant: Entlastungsbetrag 131 €/Monat
→ Kein Pflegegeld, kein Pflegesachleistungs-Anspruch
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
→ NBI-Punkte: 27–47,4
→ Pflegegeld: 332 €/Monat | Pflegesachleistung: 761 €/Monat
→ Stationär: 770 €/Monat
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
→ NBI-Punkte: 47,5–69,9
→ Pflegegeld: 573 €/Monat | Pflegesachleistung: 1.432 €/Monat
→ Stationär: 1.262 €/Monat
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
→ NBI-Punkte: 70–89,9
→ Pflegegeld: 765 €/Monat | Pflegesachleistung: 1.778 €/Monat
→ Stationär: 1.775 €/Monat
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung + besondere Anforderungen
→ NBI-Punkte: 90–100
→ Pflegegeld: 947 €/Monat | Pflegesachleistung: 2.200 €/Monat
→ Stationär: 2.005 €/Monat
Pflegegeld und Sachleistung kombinieren
Pflegegeld + Pflegesachleistung kombinieren:
Grundsatz:
→ Pflegegeld: wird gezahlt wenn Sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden
→ Pflegesachleistung: wenn Pflegedienst die Pflege übernimmt
Kombination möglich!
→ Wenn Pflegedienst nur teilweise genutzt wird:
→ Rest-Pflegegeld anteilig
Formel: Nicht verbrauchter Sachleistungsanteil → anteiliges Pflegegeld
Beispiel PG3:
→ Sachleistungsbudget: 1.432 €/Monat
→ Pflegedienst nutzt: 716 € (50 %)
→ Pflegegeld: 50 % von 573 € = 286,50 €
Kombination mit Verhinderungspflege:
→ Während Verhinderungspflege: 50 % Pflegegeld weiterlaufen
Tagestruktur-Leistungen:
→ Tagespflege (ambulant teilstationär) kann ZUSÄTZLICH zum vollen Budget genutzt werden
→ Eigenes Budget: PG2 689 € bis PG5 1.995 €/Monat
Verhinderungspflege — wenn der Angehörige ausfällt
Verhinderungspflege — was ist das?
Wenn die Pflegeperson (Angehöriger) verhindert ist:
→ Urlaub, Krankheit, andere Gründe
Leistung 2026:
→ Bis zu 1.612 €/Jahr für Verhinderungspflege
→ Übergangsregelung 2025/2026: Aufstockung aus Kurzzeitpflegebudget möglich
→ Ab Pflegegrad 2
Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?
→ Professionelle Pflegedienste
→ Andere Angehörige, Nachbarn, Bekannte
→ Bei nicht-erwerbsmäßiger Pflege (Bekannte): max. 1,5× Pflegegeld
Kombination mit Kurzzeitpflege:
→ Bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebudgets (1.774 €) zusätzlich nutzbar
→ Gesamt möglich: bis zu 3.386 €/Jahr
Kurzzeitpflege nach Krankenhaus
Kurzzeitpflege — was wird bezahlt?
Kurzzeitpflege = vorübergehende stationäre Pflege
→ Nach Krankenhaus-Entlassung
→ Bei vorübergehendem erhöhtem Pflegebedarf
→ Bei Ausfall der Pflegeperson
Leistung GKV 2026:
→ Bis 1.774 €/Jahr
→ Max. 8 Wochen pro Jahr
→ Ab Pflegegrad 2
Aufstockung möglich:
→ Nicht genutztes Verhinderungspflegebudget (1.612 €) auf Kurzzeitpflege übertragbar
→ Gesamt: bis 3.386 €/Jahr für Kurzzeitpflege
Tagespflege (teilstationär):
→ Separat: bis 689 €/Monat (PG2) bis 1.901 €/Monat (PG5)
→ Kann mit ambulanter Pflege kombiniert werden
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
Entlastungsbetrag — was ist das?
Seit 2017: Alle Pflegebedürftigen (PG1–5) erhalten:
→ 131 €/Monat Entlastungsbetrag
Wofür verwendbar:
✅ Tages- und Nachtpflege
✅ Kurzzeitpflege
✅ Ambulante Pflegedienste (nur qualifizierte anerkannte Anbieter)
✅ Haushaltshilfen (anerkannte Angebote)
✅ Nachbarschaftshilfe (wenn behördlich anerkannt)
Nicht verwendbar für:
❌ Reguläre Pflegegeld-Leistungen
❌ Nicht anerkannte Anbieter
Übertragbar:
→ Nicht verbrauchtes Budget kann ins nächste Quartal übertragen werden
→ Aber NICHT ins nächste Jahr!
Im Pflegeheim:
→ Heimrechnung kann mit Entlastungsbetrag bezahlt werden (für anerkannte Leistungen)
Was kostet ein Pflegeheim wirklich?
Was kostet ein Pflegeheim pro Monat?
Durchschnittliche Gesamtkosten in Deutschland (2026):
Pflegegrad 2: ca. 2.400 €/Monat
Pflegegrad 3: ca. 2.900 €/Monat
Pflegegrad 4: ca. 3.300 €/Monat
Pflegegrad 5: ca. 3.700 €/Monat
Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung (stationär):
Pflegegrad 2: 770 €
Pflegegrad 3: 1.262 €
Pflegegrad 4: 1.775 €
Pflegegrad 5: 2.005 €
→ Eigenanteil: oft 1.200 – 2.000 €/Monat aus eigener Tasche
→ Wer das nicht hat, muss Vermögen auflösen oder Angehörige zahlen
Lösung: HanseMerkur Pflegemonatsgeld füllt diese Lücke.
Was wenn das Geld nicht reicht?
Wer zahlt Pflege wenn das Geld aufgebraucht ist?
Reihenfolge der Kostenträger:
1. Gesetzliche Pflegeversicherung (SPV)
→ Zahlt pauschal je nach Pflegegrad (z.B. PG4 stationär: 1.775 €)
2. Eigenes Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen
→ Rente, Ersparnisse, Immobilienerlös
→ Schonvermögen: 10.000 €
3. Unterhaltspflichtige Kinder (§ 94 SGB XII)
→ ABER seit 01.01.2020: Kinder werden nur herangezogen wenn Jahreseinkommen > 100.000 €
→ Unterhalb dieser Grenze: Kinder sind geschützt!
4. Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege § 61 SGB XII)
→ Letzter Anker — Sozialamt übernimmt Eigenanteil
→ Kein Mensch bleibt ohne Pflege wegen fehlendem Geld
💡 Dennoch: Eigenes Vermögen schützen mit Pflegezusatzversicherung sinnvoll
Pflegende Angehörige: Ihre Rechte
Pflegende Angehörige — Rechte und Absicherung:
Sie pflegen zu Hause? Sie haben Rechte!
Rentenversicherung:
→ Pflegekasse zahlt Beiträge zur GRV für pflegende Angehörige
→ Voraussetzung: mind. 10h/Woche pflegen, höchstens 30h/Woche berufstätig
→ Beitrag: je nach Pflegegrad (PG2–5)
→ Damit: Rentenpunkte aus der Pflege!
Arbeitslosenversicherung:
→ Pflicht-Weiterversicherung in ALV möglich (kostenlos!)
→ Anspruch auf ALG1 nach Ende der Pflege
Unfall-Versicherung:
→ Pflegende Angehörige gesetzlich unfallversichert
→ Bei Unfall während der Pflegetätigkeit
Pflegeurlaub und Pflegezeit:
→ Bis 10 Tage akute Pflegesituation: Pflegeunterstützungsgeld (ALG1-ähnlich)
→ Bis 6 Monate Pflegezeit: Freistellung mit Darlehen möglich
→ Bis 24 Monate Familienpflegezeit: Teilzeit-Reduktion möglich
Fazit
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken oft nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Eine private Pflegezusatzversicherung sichert Ihren Lebensstandard im Pflegefall und schützt Ihr Vermögen. Sprechen Sie uns auf die passende Lösung an.