Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade 1–5 bestimmen, welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt. Je höher der Grad, desto größer die Beeinträchtigung und desto höher die Leistungen. Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBI) in sechs Kategorien.

Pflegegrade 1–5: Beträge 2026

Pflegegrade 1–5 — was bedeuten sie konkret?

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
→ NBI-Punkte: 12,5–26,9
→ Ambulant: Entlastungsbetrag 131 €/Monat
→ Kein Pflegegeld, kein Pflegesachleistungs-Anspruch

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
→ NBI-Punkte: 27–47,4
→ Pflegegeld: 332 €/Monat | Pflegesachleistung: 761 €/Monat
→ Stationär: 770 €/Monat

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
→ NBI-Punkte: 47,5–69,9
→ Pflegegeld: 573 €/Monat | Pflegesachleistung: 1.432 €/Monat
→ Stationär: 1.262 €/Monat

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
→ NBI-Punkte: 70–89,9
→ Pflegegeld: 765 €/Monat | Pflegesachleistung: 1.778 €/Monat
→ Stationär: 1.775 €/Monat

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung + besondere Anforderungen
→ NBI-Punkte: 90–100
→ Pflegegeld: 947 €/Monat | Pflegesachleistung: 2.200 €/Monat
→ Stationär: 2.005 €/Monat

Pflegegeld und Sachleistung kombinieren

Pflegegeld + Pflegesachleistung kombinieren:

Grundsatz:
→ Pflegegeld: wird gezahlt wenn Sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden
→ Pflegesachleistung: wenn Pflegedienst die Pflege übernimmt

Kombination möglich!
→ Wenn Pflegedienst nur teilweise genutzt wird:
→ Rest-Pflegegeld anteilig

Formel: Nicht verbrauchter Sachleistungsanteil → anteiliges Pflegegeld
Beispiel PG3:
→ Sachleistungsbudget: 1.432 €/Monat
→ Pflegedienst nutzt: 716 € (50 %)
→ Pflegegeld: 50 % von 573 € = 286,50 €

Kombination mit Verhinderungspflege:
→ Während Verhinderungspflege: 50 % Pflegegeld weiterlaufen

Tagestruktur-Leistungen:
→ Tagespflege (ambulant teilstationär) kann ZUSÄTZLICH zum vollen Budget genutzt werden
→ Eigenes Budget: PG2 689 € bis PG5 1.995 €/Monat

Verhinderungspflege — wenn der Angehörige ausfällt

Verhinderungspflege — was ist das?

Wenn die Pflegeperson (Angehöriger) verhindert ist:
→ Urlaub, Krankheit, andere Gründe

Leistung 2026:
→ Bis zu 1.612 €/Jahr für Verhinderungspflege
→ Übergangsregelung 2025/2026: Aufstockung aus Kurzzeitpflegebudget möglich
→ Ab Pflegegrad 2

Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?
→ Professionelle Pflegedienste
→ Andere Angehörige, Nachbarn, Bekannte
→ Bei nicht-erwerbsmäßiger Pflege (Bekannte): max. 1,5× Pflegegeld

Kombination mit Kurzzeitpflege:
→ Bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebudgets (1.774 €) zusätzlich nutzbar
→ Gesamt möglich: bis zu 3.386 €/Jahr

Kurzzeitpflege nach Krankenhaus

Kurzzeitpflege — was wird bezahlt?

Kurzzeitpflege = vorübergehende stationäre Pflege
→ Nach Krankenhaus-Entlassung
→ Bei vorübergehendem erhöhtem Pflegebedarf
→ Bei Ausfall der Pflegeperson

Leistung GKV 2026:
→ Bis 1.774 €/Jahr
→ Max. 8 Wochen pro Jahr
→ Ab Pflegegrad 2

Aufstockung möglich:
→ Nicht genutztes Verhinderungspflegebudget (1.612 €) auf Kurzzeitpflege übertragbar
→ Gesamt: bis 3.386 €/Jahr für Kurzzeitpflege

Tagespflege (teilstationär):
→ Separat: bis 689 €/Monat (PG2) bis 1.901 €/Monat (PG5)
→ Kann mit ambulanter Pflege kombiniert werden

Entlastungsbetrag: 131 € monatlich

Entlastungsbetrag — was ist das?

Seit 2017: Alle Pflegebedürftigen (PG1–5) erhalten:
→ 131 €/Monat Entlastungsbetrag

Wofür verwendbar:
✅ Tages- und Nachtpflege
✅ Kurzzeitpflege
✅ Ambulante Pflegedienste (nur qualifizierte anerkannte Anbieter)
✅ Haushaltshilfen (anerkannte Angebote)
✅ Nachbarschaftshilfe (wenn behördlich anerkannt)

Nicht verwendbar für:
❌ Reguläre Pflegegeld-Leistungen
❌ Nicht anerkannte Anbieter

Übertragbar:
→ Nicht verbrauchtes Budget kann ins nächste Quartal übertragen werden
→ Aber NICHT ins nächste Jahr!

Im Pflegeheim:
→ Heimrechnung kann mit Entlastungsbetrag bezahlt werden (für anerkannte Leistungen)

Was kostet ein Pflegeheim wirklich?

Was kostet ein Pflegeheim pro Monat?

Durchschnittliche Gesamtkosten in Deutschland (2026):
Pflegegrad 2: ca. 2.400 €/Monat
Pflegegrad 3: ca. 2.900 €/Monat
Pflegegrad 4: ca. 3.300 €/Monat
Pflegegrad 5: ca. 3.700 €/Monat

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung (stationär):
Pflegegrad 2: 770 €
Pflegegrad 3: 1.262 €
Pflegegrad 4: 1.775 €
Pflegegrad 5: 2.005 €

→ Eigenanteil: oft 1.200 – 2.000 €/Monat aus eigener Tasche
→ Wer das nicht hat, muss Vermögen auflösen oder Angehörige zahlen

Lösung: HanseMerkur Pflegemonatsgeld füllt diese Lücke.

Was wenn das Geld nicht reicht?

Wer zahlt Pflege wenn das Geld aufgebraucht ist?

Reihenfolge der Kostenträger:

1. Gesetzliche Pflegeversicherung (SPV)
→ Zahlt pauschal je nach Pflegegrad (z.B. PG4 stationär: 1.775 €)

2. Eigenes Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen
→ Rente, Ersparnisse, Immobilienerlös
→ Schonvermögen: 10.000 €

3. Unterhaltspflichtige Kinder (§ 94 SGB XII)
→ ABER seit 01.01.2020: Kinder werden nur herangezogen wenn Jahreseinkommen > 100.000 €
→ Unterhalb dieser Grenze: Kinder sind geschützt!

4. Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege § 61 SGB XII)
→ Letzter Anker — Sozialamt übernimmt Eigenanteil
→ Kein Mensch bleibt ohne Pflege wegen fehlendem Geld

💡 Dennoch: Eigenes Vermögen schützen mit Pflegezusatzversicherung sinnvoll

Pflegende Angehörige: Ihre Rechte

Pflegende Angehörige — Rechte und Absicherung:

Sie pflegen zu Hause? Sie haben Rechte!

Rentenversicherung:
→ Pflegekasse zahlt Beiträge zur GRV für pflegende Angehörige
→ Voraussetzung: mind. 10h/Woche pflegen, höchstens 30h/Woche berufstätig
→ Beitrag: je nach Pflegegrad (PG2–5)
→ Damit: Rentenpunkte aus der Pflege!

Arbeitslosenversicherung:
→ Pflicht-Weiterversicherung in ALV möglich (kostenlos!)
→ Anspruch auf ALG1 nach Ende der Pflege

Unfall-Versicherung:
→ Pflegende Angehörige gesetzlich unfallversichert
→ Bei Unfall während der Pflegetätigkeit

Pflegeurlaub und Pflegezeit:
→ Bis 10 Tage akute Pflegesituation: Pflegeunterstützungsgeld (ALG1-ähnlich)
→ Bis 6 Monate Pflegezeit: Freistellung mit Darlehen möglich
→ Bis 24 Monate Familienpflegezeit: Teilzeit-Reduktion möglich

Fazit

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken oft nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Eine private Pflegezusatzversicherung sichert Ihren Lebensstandard im Pflegefall und schützt Ihr Vermögen. Sprechen Sie uns auf die passende Lösung an.

Das könnte Sie auch interessieren

Pflegezusatzversicherung – Fragen & Antworten
Was leistet eine private Pflegezusatzversicherung wirklich – und ab welchem Pflegegrad lohnt sie sich? Alle Antworten auf einen Blick. Mehr erfahren →
Wussten Sie das?
Privat Krankenversicherte können eine Pflegezusatzversicherung abschließen, die die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung vollständig schließt – kein Eigenanteil im Pflegeheim. PKV und Pflegeschutz im Überblick →
Krebs-Scan: Früherkennung die Leben rettet
Wenige wissen: Eine Zusatzversicherung deckt Krebs-Früherkennungsuntersuchungen ab, die die Kasse nicht zahlt – günstiger als Sie denken. Krebs-Scan Zusatzversicherung →
Betriebliche Krankenversicherung für Ihre Mitarbeiter
Pflege betrifft auch Arbeitgeber. Mit der betrieblichen KV sichern Sie Ihr Team ab – steuerlich gefördert über den 50-Euro-Sachbezug. bKV für Mitarbeiter →
Persönliche Beratung – kostenlos und unverbindlich
Ich berechne Ihnen, welche Pflegezusatzversicherung zu Ihrer Situation passt. Jetzt Termin buchen →

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt Kontakt aufnehmen

Gerne helfe ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter.

Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass wir Ihre Daten zur Kontaktaufnahme nutzen dürfen. Mehr Infos unter Datenschutz.

Copyright by Uwe Kerner HanseMerkur & 21HAVN