Kosten & Eigenanteil im Pflegefall

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten – was bleibt, zahlen Pflegebedürftige und ihre Familien aus eigener Tasche.

Durchschnittliche Gesamtkosten im Pflegeheim vs. GKV-Leistung 2026

PflegegradGesamtkosten/Monat (ca.)GKV-Leistung (vollstationär)Eigenanteil (ca.)
2ca. 2.400 €805 €ca. 1.595 €
3ca. 2.900 €1.319 €ca. 1.581 €
4ca. 3.300 €1.855 €ca. 1.445 €
5ca. 3.700 €2.096 €ca. 1.604 €

Laut PKV-Verband liegt der durchschnittliche Eigenanteil in der stationären Pflege (Stand 01.01.2024) je nach Verweildauer zwischen 1.733 € und 2.806 € monatlich – die Spanne erklärt sich durch den gesetzlich gestaffelten Leistungszuschlag: Ab dem 1. Monat übernimmt die Pflegeversicherung zusätzlich 15 % des Eigenanteils an den reinen Pflegekosten, nach 12 Monaten 30 %, nach 24 Monaten 50 % und nach 36 Monaten 75 %. Dieser Zuschlag gilt nur für die Pflegekosten – Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Bewohner immer voll selbst.

Wer zahlt, wenn das eigene Geld nicht reicht?

  1. Gesetzliche Pflegeversicherung (pauschal nach Pflegegrad)
  2. Eigenes Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen (Schonvermögen: 10.000 €)
  3. Unterhaltspflichtige Kinder – aber seit 01.01.2020 nur, wenn deren Jahreseinkommen über 100.000 € liegt (siehe Elternunterhalt & Unterhaltsregress)
  4. Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) als letzte Auffanglinie – niemand bleibt ohne Pflege wegen fehlenden Geldes

Zusätzlicher Kostenfaktor: Wohnraumanpassung

Wird die eigene Wohnung durch eine Pflegebedürftigkeit nicht mehr praktikabel nutzbar (z. B. bodengleiche Dusche, Treppenlift, Türverbreiterung), fördert die Pflegeversicherung wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme – bei mehreren Anspruchsberechtigten im selben Haushalt bis zu 16.720 € insgesamt, unabhängig vom Einkommen. Ablauf: Antrag bei der Pflegekasse vor Beginn der Maßnahme, Kostenvoranschlag einreichen, nach Genehmigung durchführen und abrechnen.

Wie sich die Lücke schließen lässt

Eine private Pflegezusatzversicherung zahlt unabhängig vom tatsächlichen Kostennachweis eine vereinbarte Monatsleistung – mehr dazu unter Pflegezusatzversicherung: Arten, Leistungen & Beitrag.

Persönliche Beratung

Diese Absicherung braucht eine Gesundheitsprüfung – ein Sofort-Online-Abschluss ist hier nicht möglich. Jetzt unverbindlich einen Beratungstermin vereinbaren.

Verwandtes Thema: Zusatzversicherungen im Vergleich.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Trotz sorgfältiger Recherche können sich Fehler einschleichen oder einzelne Angaben durch zwischenzeitliche Gesetzesänderungen veraltet sein. Für eine verbindliche, auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Einschätzung wenden Sie sich bitte an eine entsprechende Fachstelle oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.