Pflege durch Angehörige: Pflegegeld, Auszeiten & Vertretung

Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt – und rund 65 % der pflegenden Angehörigen sind dabei berufstätig. Der Gesetzgeber hat dafür mehrere Schutzmechanismen geschaffen.

Pflegegeld 2026: was Angehörige bekommen

PflegegradPflegegeld/Monat
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €

Pflegende Angehörige sind während der Pflegetätigkeit über die Pflegekasse rentenversichert (bis zu 735,63 €/Monat Beitragszahlung bei Pflegegrad 5) – die Pflegezeit fließt also in die eigene spätere Rente ein, dazu kommen Zuschüsse zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung während einer Pflegezeit.

Das Pflegezeitgesetz: 3 Stufen der beruflichen Freistellung

  • 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung – jede Betriebsgröße, mit Pflegeunterstützungsgeld (90–100 % des ausgefallenen Nettoentgelts)
  • 6 Monate Pflegezeit – ab 15 Beschäftigten
  • 24 Monate Familienpflegezeit – ab 25 Beschäftigten

Wenn die Pflegeperson selbst mal ausfällt: Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

Seit dem BEEP-Gesetz (01.01.2026): Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € – Sie entscheiden selbst, wie Sie ihn zwischen beiden Leistungsarten aufteilen (mehr dazu: Pflegereform 2025/2026). Verhinderungspflege greift bei Urlaub/Krankheit der Pflegeperson, Kurzzeitpflege bei vorübergehend erhöhtem Bedarf, z. B. nach Krankenhausaufenthalt – beides für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr. Wichtig: Erstattungsanträge für Verhinderungspflege sind nur noch für das laufende und das unmittelbar vorhergehende Kalenderjahr möglich, Belege also zeitnah einreichen. Ergänzend gibt es die teilstationäre Tagespflege (721–2.085 €/Monat je nach Grad) zusätzlich zum vollen Pflegebudget.

Kostenlose Pflegeberatung nutzen

Ein oft übersehener, vollständig kostenloser Anspruch: Jeder, der einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt hat, hat innerhalb von 2 Wochen Anspruch auf einen Beratungstermin nach §7a SGB XI. Ein qualifizierter Pflegeberater erstellt einen konkreten Versorgungsplan und zeigt, wie sich Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege sinnvoll kombinieren lassen. Die Beratung gibt es über die Pflegekasse selbst oder wohnortnahe Pflegestützpunkte. Kunden mit HanseMerkur Fit Pflege Schutz erhalten zusätzlich eine telefonische Pflegeberatung automatisch inklusive (6 Monate nach Feststellung ab Pflegegrad 2).

Unterstützung, die oft übersehen wird

Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (alle Pflegegrade) kann z. B. für anerkannte Haushaltshilfen oder Tagespflege genutzt werden – damit pflegende Angehörige selbst entlastet werden.

Persönliche Beratung

Diese Absicherung braucht eine Gesundheitsprüfung – ein Sofort-Online-Abschluss ist hier nicht möglich. Jetzt unverbindlich einen Beratungstermin vereinbaren.

Verwandtes Thema: Zusatzversicherungen im Vergleich.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Trotz sorgfältiger Recherche können sich Fehler einschleichen oder einzelne Angaben durch zwischenzeitliche Gesetzesänderungen veraltet sein. Für eine verbindliche, auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Einschätzung wenden Sie sich bitte an eine entsprechende Fachstelle oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.