Ein Pflegegrad wird nicht automatisch vergeben – er muss beantragt und durch eine Begutachtung festgestellt werden.
Ablauf der Beantragung
- Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen (meist bei der zuständigen Krankenkasse angesiedelt) – ein Telefonanruf reicht
- Die Pflegekasse beauftragt eine Begutachtung, in der Regel durch den Medizinischen Dienst (MD)
- Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet die Selbstständigkeit anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA)
- Die Pflegekasse erteilt einen schriftlichen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad
Ein Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedrigem Grad ist innerhalb eines Monats möglich. Es lohnt sich, den Alltag vor der Begutachtung genau zu dokumentieren (Pflegetagebuch) – Gutachter orientieren sich stark am geschilderten und beobachteten Alltag, nicht nur an Diagnosen.
Das Punktesystem: die 5 Pflegegrade im Überblick (Leistungsbeträge 2026)
| Pflegegrad | NBA-Punkte | Pflegegeld (häuslich) | Pflegesachleistung | Vollstationär |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 12,5–26,9 | kein Anspruch | kein Anspruch | 131 € (nur Zuschuss) |
| 2 | 27–47,4 | 347 €/Monat | 796 €/Monat | 805 €/Monat |
| 3 | 47,5–69,9 | 599 €/Monat | 1.497 €/Monat | 1.319 €/Monat |
| 4 | 70–89,9 | 800 €/Monat | 1.859 €/Monat | 1.855 €/Monat |
| 5 | 90–100 | 990 €/Monat | 2.299 €/Monat | 2.096 €/Monat |
Dazu kommt bei allen Graden ab 1 ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von 131 €/Monat. Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich zudem kombinieren: Wird ein Pflegedienst nur teilweise genutzt, gibt es anteiliges Pflegegeld für den Rest.
Sonderfall Demenz
Seit 2017 sind kognitive Einschränkungen wie Demenz im NBA gleichwertig zu körperlichen Einschränkungen berücksichtigt. Der Pflegegrad richtet sich bei Demenz nach dem Verlust der Alltagskompetenz – nicht nach der körperlichen Verfassung. Das bedeutet: Pflegegrad 2 ist auch möglich, wenn die betroffene Person körperlich noch fit ist. Anspruch besteht auf alle regulären Leistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung, stationäre Pflege, Tagespflege, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag).
Bei fortgeschrittener Demenz ist häufig eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung nötig, die häuslich kaum leistbar ist. Eine spezialisierte Demenz-Wohngemeinschaft kostet 2.500–4.500 €/Monat, der Eigenanteil nach Abzug der Pflegeversicherungsleistung liegt bei 1.500–3.000 €/Monat – hier lohnt sich ein besonders genauer Blick auf die Leistungshöhe einer Pflegezusatzversicherung.
Wie hoch der tatsächliche Eigenanteil trotzdem ausfällt
Details dazu auf der Seite Kosten & Eigenanteil im Pflegefall. Zu den aktuellen gesetzlichen Änderungen: Pflegereform 2025/2026.
Persönliche Beratung
Diese Absicherung braucht eine Gesundheitsprüfung – ein Sofort-Online-Abschluss ist hier nicht möglich. Jetzt unverbindlich einen Beratungstermin vereinbaren.
Verwandtes Thema: Zusatzversicherungen im Vergleich.

