
Risikolebensversicherung – Ihre Familie absichern
Was passiert mit Ihrer Familie, wenn Ihr Einkommen plötzlich wegfällt? Die Risikolebensversicherung (bei der HanseMerkur: Risiko Care) zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an Ihre Angehörigen aus – schnell, unbürokratisch und ohne dass sie auf eine Erbschaft warten müssen.
Warum die gesetzliche Witwenrente meist nicht reicht
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente klingt nach Absicherung, deckt die Lücke aber oft nicht: Die kleine Witwenrente (befristet auf 24 Monate) beträgt nur 25 % der Rente des Verstorbenen, die große Witwenrente dauerhaft 55 %. Ein Rechenbeispiel: Bei 2.850 € Rente des verstorbenen Partners bleiben nach Abzug von Kranken-, Pflegeversicherung und Steuer rund 1.284 € netto übrig – eine Versorgungslücke von etwa 1.566 € im Monat.
Für wen ist Risikoleben sinnvoll?
Besonders wichtig ist die Absicherung, wenn andere von Ihrem Einkommen abhängen oder laufende Verbindlichkeiten bestehen:
- Familien mit Allein- oder Hauptverdiener
- Laufende Kredite oder eine Immobilienfinanzierung – die Auszahlung kann zur Ablösung des Darlehens genutzt werden, sodass Hinterbliebene nicht zur Zwangsversteigerung gezwungen sind
- Eltern junger Kinder, bis diese eigenständig für sich sorgen können
- Selbstständige, die das Ablebensrisiko für ihr Unternehmen absichern wollen
Weniger notwendig ist Risikoleben, wenn keine finanziellen Abhängigkeiten bestehen, ausreichend Vermögen vorhanden ist oder die gesetzliche Absicherung bereits sehr gut ist, etwa bei einer Beamtenpension.
Was kostet der Schutz?
Risikoleben ist günstiger, als viele denken: Ein 30-Jähriger zahlt für 300.000 € Versicherungssumme über 20 Jahre etwa 10–18 € im Monat, ein 40-Jähriger etwa 25–50 €. Der genaue Beitrag hängt von Alter, Gesundheitszustand und gewählter Laufzeit ab.
Anders als bei reinen Sachbezug-Produkten prüft die HanseMerkur bei Risikoleben Ihren Gesundheitszustand – unter anderem frühere Erkrankungen, BMI und Rauchgewohnheiten. Ein Direktabschluss ohne Beratung ist hier nicht sinnvoll: Falsche oder unvollständige Angaben können im Todesfall zur Leistungsverweigerung führen, und je nach Vorerkrankung lohnt sich vorab ein Vergleich zwischen mehreren Anbietern. Genau dabei unterstütze ich Sie.
Zusatzbaustein: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Risiko Care lässt sich mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit kombinieren: Werden Sie berufsunfähig, übernimmt die Versicherung Ihre Beiträge weiter – Ihr Risikolebensschutz läuft ohne eigene Kosten weiter, genau dann, wenn das Einkommen ohnehin sinkt.
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Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung
Was zahlt die Risikolebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung (bei der HanseMerkur: Risiko Care) zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an Ihre Angehörigen aus – schnell, unbürokratisch und ohne dass sie auf eine Erbschaft warten müssen.
Reicht die gesetzliche Witwenrente nicht aus?
Meist nicht. Die kleine Witwenrente (befristet auf 24 Monate) beträgt nur 25 % der Rente des Verstorbenen, die große Witwenrente dauerhaft 55 %. Ein Rechenbeispiel: Bei 2.850 € Rente des verstorbenen Partners bleiben nach Abzug von Kranken-, Pflegeversicherung und Steuer rund 1.284 € netto übrig – eine Versorgungslücke von etwa 1.566 € im Monat.
Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
Besonders wichtig ist sie für Familien mit Allein- oder Hauptverdiener, bei laufenden Krediten oder einer Immobilienfinanzierung, für Eltern junger Kinder und für Selbstständige, die das Ablebensrisiko für ihr Unternehmen absichern wollen. Weniger notwendig ist sie, wenn keine finanziellen Abhängigkeiten bestehen, ausreichend Vermögen vorhanden ist oder die gesetzliche Absicherung bereits sehr gut ist, etwa bei einer Beamtenpension.
Was kostet eine Risikolebensversicherung?
Ein 30-Jähriger zahlt für 300.000 € Versicherungssumme über 20 Jahre etwa 10–18 € im Monat, ein 40-Jähriger etwa 25–50 €. Der genaue Beitrag hängt von Alter, Gesundheitszustand und gewählter Laufzeit ab.
Wird bei der Risikolebensversicherung der Gesundheitszustand geprüft?
Ja. Die HanseMerkur prüft unter anderem frühere Erkrankungen, BMI und Rauchgewohnheiten. Ein Direktabschluss ohne Beratung ist hier nicht sinnvoll: Falsche oder unvollständige Angaben können im Todesfall zur Leistungsverweigerung führen.
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Über den Autor
Uwe Kerner
Generalvertreter der HanseMerkur in Bremerhaven. Seit über 30 Jahren in der Versicherungsberatung, Schwerpunkt Kranken- und Altersvorsorge. Mehr über mich
